Förderung der Sparkassen-Kulturstiftung Stormarn
Die Sparkassen-Kulturstiftung Stormarn fördert gemeinnützige Körperschaften und Initiativen im Kreis Stormarn. Anträge können formlos jederzeit eingereicht werden; bald über digitale Antragsstrecke.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung gemeinnütziger Vereine, Stiftungen und öffentlich-rechtlicher Körperschaften im Kreis Stormarn mit nachhaltigen Vorhaben in den Bereichen Natur, Umwelt, Kunst und Kultur.
Förderfähige Ausgaben
- Sachkosten (Anschaffungen)
- Bildungsangebote
- Kulturelle Veranstaltungen
- Präventionsprojekte
Nicht förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Konsumtive Mittel für reine Vergnügungsveranstaltungen oder -fahrten
- Vorhaben nachträglich begonnen oder abgeschlossen
- Vorhaben, die Pflichtleistung der öffentlichen Hand sind
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellende müssen als gemeinnützig anerkannte Vereine, Stiftungen oder öffentlich-rechtliche Körperschaften sein
- Projekte dürfen nicht konfessionsgebunden sein
- Vorhaben müssen sich noch im Planungsstatus befinden und dürfen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Antragstellung beginnen
- Keine Förderung von Personalkosten
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Beschreibung des Vorhabens
- Kosten- und Zeitplan
- Aktueller Freistellungsbescheid
- Angaben zu weiteren Förderern
- Hinweise auf ergänzende Informationen (z. B. Internetseiten, Referenzen)
- Jahresbericht mit Ergebnisrechnung
- Vermögensübersicht
- Kontaktdaten
- Bankverbindung
Beschreibung
Die Sparkassen-Kulturstiftung Stormarn unterstützt als gemeinnützige Einrichtung im Kreis Stormarn Projekte mit Fokus auf Umwelt- und Naturschutz, Energieeffizienz, Klimaschutz sowie Kunst und Kultur. Mit dauerhaft offenen Fördermöglichkeiten fördert die Stiftung nachhaltige Vorhaben gemeinnütziger Vereine, Stiftungen und öffentlich-rechtlicher Körperschaften, die sich noch in der Planungsphase befinden und nicht kurzfristig (innerhalb von vier Wochen nach Antragstellung) begonnen werden sollen. Gefördert werden unter anderem Sachkosten, Bildungsangebote, kulturelle Veranstaltungen und Präventionsprojekte. Ausgeschlossen sind Personalkosten, reine Vergnügungsmaßnahmen sowie Projekte, für die öffentliche Pflichtaufgaben übernommen werden.
Anträge können formlos und jederzeit eingereicht werden – demnächst über eine digitale Antragsstrecke. Voraussetzung für eine Förderung ist die Gemeinnützigkeit des Antragstellenden und die Unabhängigkeit von konfessionellen Bindungen. Ein vollständiger Antrag beinhaltet eine Beschreibung des Vorhabens, einen detaillierten Kosten- und Zeitplan, den aktuellen Freistellungsbescheid, Nachweise über weitere Förderer sowie ergänzende Referenzen (z. B. Internetseiten). Darüber hinaus sind Jahresbericht mit Ergebnisrechnung, Vermögensübersicht, Kontaktdaten und Bankverbindung einzureichen. Die Entscheidungsfindung erfolgt durch den Beirat Kultur & Medien, der die Vorhaben hinsichtlich ihrer Nachhaltigkeit und ihres regionalen Nutzens bewertet. Die transparente Berichterstattung und Verwendung der Mittel wird über Zuwendungsbestätigungen gemäß Mustervorlagen der Stiftung dokumentiert.
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