Zuschuss

Förderung der Sparkassenstiftung der ehemaligen Kreissparkasse Aschersleben-Staßfurt

Die Sparkassenstiftung fördert gemeinnützige, soziale und kulturelle Projekte in Sachsen-Anhalt. Anträge sind vor Projektbeginn einzureichen, wobei zwei Einreichungstermine (bis 31. März und bis 30. September eines Kalenderjahres) vorgesehen sind.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Komplex
Region: Sachsen-Anhalt
Förderquote: 80% - 100%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Förderung zielt darauf ab, Kunst, Kultur, Denkmalschutz, Wissenschaft, Forschung, Bildung, Erziehung, Heimatpflege sowie soziale und mildtätige Maßnahmen im Geschäftsgebiet der ehemaligen Kreissparkasse Aschersleben-Staßfurt zu unterstützen, um einen nachhaltigen regionalen Nutzen zu erzielen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz oder Geschäftssitz im Geschäftsgebiet der ehemaligen Kreissparkasse Aschersleben-Staßfurt
  • Förderung ausschließlich für gemeinnützige Organisationen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antragsformular
  2. Vergabegrundsätze
  3. Kostenaufstellung
  4. Bescheinigung über Gemeinnützigkeit

Beschreibung

Die Sparkassenstiftung der ehemaligen Kreissparkasse Aschersleben-Staßfurt unterstützt in Sachsen-Anhalt vielfältige Vorhaben aus den Bereichen Bauten und Denkmalschutz, Bildung, Kultur, Infrastruktur & Städtebau, Aus‑ & Weiterbildung sowie Kultur & Medien. Der Zuschuss richtet sich an gemeinnützige Organisationen, die Projekte in diesen Zuständigkeitsbereichen realisieren und damit einen nachhaltigen regionalen Nutzen erzielen möchten. Die Stiftung hat sich zum Ziel gesetzt, Kunst, Kultur, Denkmalpflege, Wissenschaft, Forschung, Bildung, Erziehung, Heimatpflege sowie soziale und mildtätige Maßnahmen zu fördern und so einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag zu leisten. Dabei spiegelt sich das Engagement der damaligen Kreissparkasse Aschersleben-Staßfurt in der modernen Förderung regionaler Initiativen wider.

Förderberechtigt sind ausschließlich gemeinnützige Organisationen mit Sitz oder Geschäftssitz im Geschäftsgebiet der ehemaligen Kreissparkasse, die ihr Engagement bereits in der Region etabliert haben. Die Stiftung fördert Projekte, die herausragende Qualität und regionale Bedeutung nachweisen und damit einen nachhaltigen Mehrwert bieten. Dabei erfolgt die Zuwendung in Form eines Zuschusses, der in einer Förderquote von 80% bis 100% gewährt werden kann. Die Antragstellung muss vor Beginn des jeweiligen Projektes erfolgen, wobei zwei periodische Einreichungstermine – bis zum 31. März und bis zum 30. September eines Kalenderjahres – vorgesehen sind. Durch diese Maßnahmen wird den Antragsteller:innen ermöglicht, ihre innovativen und kulturell wertvollen Vorhaben einem breiten Publikum vorzustellen und langfristig zu etablieren.

Die Antragstellung erfordert die Einreichung eines ausgefüllten Antragsformulars zusammen mit einer detaillierten Kostenaufstellung und einer Bescheinigung über die Gemeinnützigkeit. Zusätzlich ist es essenziell, die Vorgaben der Vergabegrundsätze zu beachten, um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten. Projekte aus den Bereichen Kunst, Kultur, Wissenschaft und sozialer Initiativen, die zur regionalen Entwicklung beitragen, stehen im Fokus der Förderung. Die Sparkassenstiftung legt besonderen Wert darauf, dass alle eingereichten Förderanträge den Anforderungen der Satzung und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Organisationen, die im Geschäftsgebiet aktiv sind, haben dadurch die Chance, innovative Ideen umzusetzen und einen nachhaltigen gesellschaftlichen und kulturellen Mehrwert zu schaffen. Weitere Informationen zu den Antragsdetails und den einzureichenden Dokumenten stehen in den bereitgestellten Formularen zur Verfügung.

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