Förderung der Sparkassenstiftung für den ehemaligen Landkreis Demmin
Zweimal jährlich werden gemeinnützige Projekte im ehemaligen Landkreis Demmin finanziell unterstützt – von Kunst und Kultur bis Naturschutz und Katastrophenschutz. Anträge jeweils bis 30.04. für die Frühjahrssitzung und bis 30.09. für die Herbstsitzung.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Ausschließlicher und unmittelbarer Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Jugend- und Altenhilfe, von Kunst und Kultur, des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, der Erziehung und Bildung, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Wohlfahrtswesens, des Feuer- und Katastrophenschutzes, des Tierschutzes, von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz, der Kriminalprävention, des Sports, der Heimatpflege und Heimatkunde sowie des bürgerlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke im Gebiet der Stadt Neubrandenburg und des ehemaligen Landkreises Demmin.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt muss im Gebiet der Stadt Neubrandenburg oder des ehemaligen Landkreises Demmin durchgeführt werden
- Projekt darf zum Zeitpunkt der Förderentscheidung (Frühjahr/Herbst) noch nicht begonnen sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Ausgefüllter Förderantrag
- Erforderliche Anlagen
Beschreibung
Die Sparkassenstiftung für den ehemaligen Landkreis Demmin fördert zweimal jährlich gemeinnützige Projekte im Gebiet der Stadt Neubrandenburg und des ehemaligen Landkreises Demmin. Förderberechtigt sind Vereine, Interessenverbände und sonstige gemeinnützige Organisationen, die Vorhaben in den Bereichen Forschung & Innovation, Bildung, Kinder und Jugendliche, Soziales, Kultur, Bauten und Denkmalschutz, Umwelt- und Naturschutz, Katastrophenschutz, Tierschutz, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie, Sport, Aus- & Weiterbildung, Arbeit & Soziales, Kultur & Medien, Infrastruktur & Städtebau sowie Energieeffizienz & Klimaschutz realisieren möchten. Ziel der Stiftung ist es, Wissenschaft, Jugend- und Altenhilfe, Kunst und Kultur, Denkmalschutz, Erziehung und Bildung, Naturschutz, Wohlfahrtswesen, Feuer- und Katastrophenschutz, Tierschutz, Verbraucherberatung, Kriminalprävention, Sport, Heimatpflege und bürgerschaftliches Engagement zu stärken und so die Lebensqualität in der Region nachhaltig zu verbessern.
Anträge für die Frühjahrssitzung sind bis zum 30. April, für die Herbstsitzung bis zum 30. September einzureichen. Voraussetzung für eine Bewilligung ist, dass das Projekt zum Zeitpunkt der Förderentscheidung noch nicht begonnen wurde und vollständig im Fördergebiet realisiert wird. Der Förderantrag muss gemeinsam mit den geforderten Anlagen eingereicht werden. Nach positiver Entscheidung durch das Kuratorium kann die Umsetzung starten. Die Sparkassenstiftung stellt alle Formulare bereit und bearbeitet nur vollständig ausgefüllte Unterlagen. Diese transparente Förderstruktur eröffnet gemeinnützigen Netzwerken, Vereinen und Initiativen eine verlässliche Finanzierungsgrundlage, um lokale Projekte aus unterschiedlichsten Themenfeldern erfolgreich zu verwirklichen und damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.