Zuschuss

Förderung der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit in Wien ("Akademieförderung")

Die Stadt Wien fördert die Bildungsarbeit der Parteien inklusive der internationalen Bildungsarbeit durch Zuwendungen an gemeinnützige Rechtsträger. Antragstellung bis 31. Jänner des Förderjahres möglich.

Bildung Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Wien
Projektdauer: 12
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit im Sinne der Grundsätze der Bundesverfassung, der politischen und kulturellen Bildung sowie der Einsichten in politische, wirtschaftliche, rechtliche und gesellschaftliche Zusammenhänge auf Ebene der Stadt und des Landes Wien.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Tätigkeit des Rechtsträgers darf nicht auf Gewinn gerichtet sein
  • Rechtsträger verfolgt laut Satzung das Ziel der staatsbürgerlichen Bildung im Sinne der Bundesverfassung sowie politische und kulturelle Bildung
  • Rechtsträger muss von einer im Wiener Gemeinderat mit mindestens drei Mandaten vertretenen Partei als Förderwerber bezeichnet sein
  • satzungsgemäße Zwecke entsprechen den §§ 34 bis 47 der Bundesabgabenordnung
  • Satzung muss jährliche Prüfung der Fördermittelverwendung durch Wirtschaftsprüfer vorsehen

Beschreibung

In Wien wird die staatsbürgerliche Bildungsarbeit von politischen Parteien gezielt unterstützt, indem die Stadt finanzielle Zuschüsse an als gemeinnützig eingetragene Rechtsträger vergibt. Förderfähig sind jene Träger, die von einer im Gemeinderat mit mindestens drei Mandaten vertretenen Partei bestimmt und deren Satzungszweck auf staatsbürgerliche, politische sowie kulturelle Bildung im Einklang mit den Grundsätzen der Bundesverfassung ausgerichtet ist. Die Mittel können für Schulungen, Seminare, Vorträge, Enqueten, Arbeitsgruppen, Fernkurse, Stipendien und Publikationen eingesetzt werden. Wesentliche Voraussetzung ist, dass die Organisation nicht auf Gewinnerzielung abzielt und ihre Satzung eine jährliche Prüfung der Mittelverwendung durch Wirtschaftsprüfer:innen vorsieht. Die Förderung wird für jeweils ein Kalenderjahr vergeben und kann ab Antragstellung bis zum 31. Jänner des jeweiligen Förderjahres in Anspruch genommen werden.

Mit dem Zuschuss verfolgt die Stadt Wien das Ziel, politische Teilhabe zu stärken und Einblicke in wirtschaftliche, rechtliche sowie gesellschaftliche Zusammenhänge auf Landes- und Stadtebene zu bieten. Die Zuwendungen fördern dabei sowohl nationale als auch internationale Projekte der Parteienakademien. Ein jährlicher Prüfbericht ist bis spätestens 30. Juni beim Stadtrechnungshof einzureichen, um Transparenz und sachgerechte Verwendung der Mittel zu gewährleisten. Gesetzeswidrig eingesetzte Beträge werden zurückgefordert, und Einnahmen Dritter müssen separat verrechnet werden. Die Akademieförderung leistet somit einen Beitrag zur nachhaltigen Demokratieförderung, indem sie gemeinnützige Initiativen stärkt und das politische Bewusstsein in der Wiener Bevölkerung vertieft.

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