Förderung der Stark – Stiftung für Neuried
Die Stark–Stiftung für Neuried fördert vorrangig Kinder- und Jugendarbeit in Neuried durch Einzelfallhilfen für bedürftige Kinder, Jugendliche und deren Familien sowie durch Projektzuschüsse für Vereine und Kirchengemeinden. Anträge sind jederzeit im Kalenderjahr schriftlich möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Hilfsprojekten und direkter finanzieller Unterstützung für bedürftige Kinder, Jugendliche und deren Familien in Neuried sowie Unterstützung örtlicher Vereinsprojekte und Maßnahmen.
Förderfähige Ausgaben
- Sachkosten
- Personalkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- laufende Sachkosten
- laufende Personalkosten
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz oder Tätigkeit in Neuried
- Projekte dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen sein
- Nachweis über Ausschöpfung vorrangiger Leistungen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Projektbeschreibung bzw. Maßnahmebeschreibung
- Finanzierungsplan
- Nachweis über Ausschöpfung vorrangiger Leistungen
- Angaben zu Antragsteller und Bankverbindung
- Freistellungsbescheid bei gemeinnützigen Organisationen
Beschreibung
Die Stark–Stiftung für Neuried setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen in Neuried nachhaltige Unterstützung zuteilwerden zu lassen. Im Fokus stehen bedürftige Familien, bei denen körperliche, geistige, seelische oder finanzielle Belastungen bestehen. Über Einzelfallhilfen können bis zu 1.000 € pro Antrag für Sach- und Personalkosten bereitgestellt werden, sofern vorrangige öffentliche Leistungen ausgeschöpft wurden. Darüber hinaus fördert die Stiftung örtliche Vereine und Kirchengemeinden, die Projekte in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Sport, Kultur und Soziales organisieren. Die Vergabe erfolgt in Form von Zuschüssen, die einmalig vergeben werden und im Gesamtvolumen tatsächlicher Projektkosten liegen. Eine dauerhafte oder wiederkehrende Finanzierung laufender Ausgaben ist ausgeschlossen, um gezielt Neuanfänge und innovative Maßnahmen zu unterstützen.
Interessierte Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen, Vereine und Verbände mit Sitz oder Tätigkeit in Neuried können laufend Anträge stellen. Voraussetzung ist, dass die geplanten Projekte zum Zeitpunkt der Antragseinreichung noch nicht begonnen wurden und alle Nachweise zur Ausschöpfung vorrangiger Leistungen vorliegen. Erforderliche Unterlagen sind das ausgefüllte Antragsformular, eine detaillierte Projekt- oder Maßnahmebeschreibung, ein Finanzierungsplan sowie bei Organisationen der aktuelle Freistellungsbescheid. Die Entscheidung obliegt einem ehrenamtlichen Stiftungsrat und erfolgt nach Ermessen und Verfügbarkeit der Haushaltsmittel. Mit dieser flexiblen Förderstruktur leistet die Stark–Stiftung einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des gemeinschaftlichen Engagements und zur Verbesserung der Lebenssituation junger Menschen in Neuried.
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