Förderung der Steffen Lohrer Stiftung
Die Steffen Lohrer Stiftung unterstützt Projekte und Einzelpersonen bundesweit im Bereich Komplementärmedizin, ganzheitliche Heilverfahren, Aus- und Weiterbildung sowie Forschung mit Zuschüssen und mildtätiger Einzelfallhilfe.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Maßnahmen und Projekten zur Aufklärung, Beratung, Aus- und Weiterbildung sowie Forschung im Bereich ganzheitlicher, natürlicher oder alternativer Heilverfahren; darüber hinaus mildtätige Unterstützung, insbesondere Zuschüsse zu Behandlungskosten bei Bedürftigkeit.
Förderfähige Ausgaben
- Studien- und Forschungskosten
- Aus- und Weiterbildungskosten
- Kosten für öffentliche Aufklärungsmaßnahmen
- Kosten für Patientenberatung
- Zuschüsse zu Behandlungskosten bei Bedürftigkeit
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Bildungseinrichtungen
- Unternehmen
- Stiftungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt im Bereich Komplementärmedizin oder ganzheitliche Medizin
- Nachweis der Tätigkeit oder des Vorhabens (Projektbeschreibung)
- Nachweis der Gemeinnützigkeit bei Organisationen
- Nachweis finanzieller Bedürftigkeit für Einzelfallhilfe
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan oder Kostenvoranschlag
- Lebenslauf oder Nachweis der Qualifikation
- Nachweis der Gemeinnützigkeit oder Bedürftigkeit
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit Stiftungszweck
- Wissenschaftlicher Nachweis und Qualität der Methodik
- Finanzielle Bedürftigkeit bei Einzelfallhilfe
Beschreibung
Die Steffen Lohrer Stiftung bietet bundesweit fortlaufende Zuschüsse für Projekte und Einzelpersonen im Umfeld von Komplementärmedizin und ganzheitlichen Heilverfahren. Finanzielle Unterstützung kommt Privatpersonen, gemeinnützigen Organisationen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen sowie Stiftungen zugute, die sich der Aufklärung, Beratung, Aus- und Weiterbildung oder wissenschaftlichen Forschung in diesem Feld widmen. Gefördert werden etwa Studien- und Forschungskosten, Aus- und Weiterbildungskosten, Aufklärungsmaßnahmen sowie Patientenberatungen. Ebenso leistet die Stiftung mildtätige Einzelfallhilfe und gewährt Bedürftigen Zuschüsse zu Behandlungskosten. Zuwendungsvoraussetzungen sind ein Projektvorhaben im Bereich alternativer Heilweisen, ein Finanzierungsplan, Nachweise der Gemeinnützigkeit bei Organisationen oder der finanziellen Bedürftigkeit bei Einzelfallhilfen sowie ein Lebenslauf oder Qualifikationsnachweis. Bewertungskriterien umfassen die Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck, die wissenschaftliche Qualität der Methodik und die individuelle Bedürftigkeit.
Die Förderung zielt darauf ab, die Integration natürlicher Heilverfahren in das Gesundheitswesen zu stärken und nachhaltiges Bewusstsein für Körper, Geist und Seele zu fördern. Maßgeblich sind Projekte zur öffentlichen Informationsvermittlung, Patientenberatung, Kooperation zwischen Therapeut:innen und Ärzt:innen sowie ethische Standards und Qualifizierung in Komplementärmethoden wie Homöopathie, Akupunktur, Yoga und Meditation. Anträge können jederzeit eingereicht werden, wodurch Initiativen schnell und unbürokratisch bei der Realisierung innovativer Konzepte und der Erforschung vielversprechender Behandlungsmethoden unterstützt werden. Interessierte Akteur:innen erhalten durch die Steffen Lohrer Stiftung passgenaue Förderung, um den Beitrag alternativer Heilverfahren zur Gesundheitsvorsorge und -versorgung nachhaltig auszubauen.
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