Zuschuss

Förderung der Stiftung Albert-Schweitzer-Kinderdorf Berlin

Die Stiftung Albert-Schweitzer-Kinderdorf Berlin fördert bedürftige Kinder und Jugendliche sowie deren Familien durch Projekte in Jugendhilfe, Erziehung, Familienberatung, Pflegestellen-Unterstützung und beruflicher Ausbildung. Anträge sind jederzeit möglich.

Soziales Kinder und Jugendliche Bildung Beratung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Berlin

Förderziel

Förderung der Jugendhilfe und Erziehung gemäß Satzung der Stiftung Albert-Schweitzer-Kinderdorf Berlin, insbesondere finanzielle Unterstützung der satzungsgemäßen Ziele des Albert-Schweitzer-Kinderdorf Berlin e.V., Maßnahmen der Erziehungs- und Familienberatung, Förderung von Pflegestellen und berufliche Ausbildung junger Menschen.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Übereinstimmung mit den satzungsgemäßen Zielen der Stiftung Albert-Schweitzer-Kinderdorf Berlin
  • Maßnahme in den Bereichen Jugendhilfe, Erziehung, Familienberatung, Pflegestellen oder berufliche Ausbildung

Bewertungskriterien

  • Satzungsgemäßer Förderzweck
  • Nachhaltigkeit und Wirksamkeit der Maßnahme

Beschreibung

Die Stiftung Albert-Schweitzer-Kinderdorf Berlin gewährt kontinuierlich Zuschüsse zur Stärkung von Jugendhilfe und Erziehung im Berliner Raum. Förderberechtigt sind Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die sich für benachteiligte Kinder, Jugendliche sowie deren Familien einsetzen. Die Finanzierung erfolgt projektbezogen in den Bereichen Jugendhilfe, Erziehung, Familienberatung, Unterstützung von Pflegestellen und berufliche Ausbildung junger Menschen. Als gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts verfolgt sie ausschließlich mildtätige und gemeinnützige Zwecke gemäß ihrer Satzung und baut auf einen dauerhaft gesicherten Förderbestand, dessen Erträge wirksam eingesetzt werden, um kurzfristige und langfristige Maßnahmen zu realisieren.

Einreichungen können jederzeit erfolgen und werden anhand der Übereinstimmung mit den satzungsgemäßen Zielen sowie der Nachhaltigkeit und Wirksamkeit der geplanten Maßnahme bewertet. Die Förderzwecke umfassen neben der finanziellen Unterstützung auch die Realisierung neuer Angebote in Kitagruppen, stationären und ambulanten Betreuungsformen sowie Ausbildungsinitiativen. Interessierte Antragsteller:innen müssen nachweisen, dass ihre Projekte den im Stiftungszweck definierten Schwerpunkten entsprechen und eine nachhaltige Wirkung erzielen. Auf die Förderung entfallen keine zeitlichen Fristen, sodass Antragsteller:innen flexibel ihre Fördervorhaben planen können. Durch diese strukturierte und offene Förderpraxis leistet die Stiftung einen Beitrag zur langfristigen Stärkung des sozialen Netzes für Kinder, Jugendliche und Pflegefamilien in Berlin.

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