Förderung der Stiftung Benno Kittl (Stipendien/Förderzuschüsse für junge Talente)
Die Stiftung Benno Kittl unterstützt begabte, finanziell benachteiligte junge Menschen (Schüler:innen, Studierende, Auszubildende) mit Zuschüssen für Unterrichtsgebühren, Kurskosten und Fahrtkosten in den Bereichen Musik, Sport, Sprachen, Naturwissenschaften, Kunst, Kultur, Theater und Tanz.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung begabter, aber finanziell benachteiligter junger Menschen, um ihre Kreativität und Fähigkeiten über finanzielle Unterstützung bei Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen langfristig in die Gesellschaft einzubringen.
Förderfähige Ausgaben
- Unterrichtsgebühren
- Kurskosten
- Fahrtkostenzuschüsse
Nicht förderfähige Ausgaben
- Materialkosten (z.B. Musikinstrumente, Sportgeräte)
- Kosten des täglichen Lebens (z.B. Taschengeld, Versicherungen)
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Begabung in einem Förderbereich mit Nachweis (Empfehlungsschreiben, Zeugnisse, Wettbewerbsergebnisse)
- Ordentlicher Wohnsitz in Deutschland oder Österreich
- Schüler:in, Student:in oder Auszubildende:r bis 26 Jahre
- Keine gleichzeitige Förderung durch andere Stiftungen/Vereine
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Empfehlungsschreiben oder Leistungsnachweise
- Nachweis über Familieneinkommen
- Eidesstattliche Erklärung zur Vermögenssituation
- Einverständniserklärung zur Datenverwendung
- Teilnahmebestätigung/Nachweis geförderter Maßnahmen
Bewertungskriterien
- Nachweis der Begabung und Leistung
- Finanzielle Bedürftigkeit
- Beitrag zum Stiftungszweck
Beschreibung
Die Stiftung Benno Kittl fördert bundesweit in Deutschland und Österreich begabte, aber finanziell benachteiligte Schüler:innen, Studierende und Auszubildende bis 26 Jahre. In den Bereichen Musik, Sport, Sprachen, Naturwissenschaften, Kunst, Kultur, Theater und Tanz werden Zuschüsse für Unterrichtsgebühren, Kurskosten und Fahrtkosten für eine Dauer von bis zu 12 Monaten gewährt. Ziel ist die nachhaltige Entfaltung kreativer und fachlicher Potenziale, damit die Geförderten ihre besonderen Fähigkeiten langfristig in die Gesellschaft einbringen können. Eine Verlängerung über die 12-Monats-Frist hinaus ist nach erneuter Prüfung möglich.
Eine Antragstellung ist fortlaufend möglich, sofern ein ordentlicher Wohnsitz in Deutschland oder Österreich vorliegt und keine gleichzeitige Förderung durch andere Stiftungen/Vereine erfolgt. Neben dem Nachweis der besonderen Begabung – zum Beispiel durch Empfehlungsschreiben, Zeugnisse oder Wettbewerbsergebnisse – sind folgende Unterlagen erforderlich: Einkommensnachweis der Familie, eidesstattliche Erklärung zur persönlichen Vermögenssituation, Einverständniserklärung zur Datenverwendung sowie Teilnahmebestätigungen zu geförderten Maßnahmen. Die Vergabe orientiert sich an den Kriterien Begabung, finanzieller Bedürftigkeit und Beitrag zum Stiftungszweck. Weitere Details zu den Förderrichtlinien und dem digitalen Antragsverfahren finden sich auf der Website der Stiftung Benno Kittl.
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