Förderung der Stiftung Bether Wallfahrt
Die Stiftung Bether Wallfahrt unterstützt aktiv und finanziell die seelsorgliche Betreuung der Wallfahrer sowie das Wallfahrtswesen in Cloppenburg-Bethen inklusive zugehöriger sozialer, caritativer und kultureller Aktivitäten, etwa geistliche Musik, zielgruppenspezifische Wallfahrtsangebote, Transport für Menschen mit Beeinträchtigungen sowie Pflege und Restaurierung sakraler Orte.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung und Unterstützung des Wallfahrtswesens in Cloppenburg-Bethen sowie der zu diesem Wallfahrtswesen gehörenden seelsorglichen, sozialen, caritativen und kulturellen Aktivitäten gemäß Stiftungssatzung.
Förderfähige Ausgaben
- Durchführung geistlicher Musikveranstaltungen
- Ausgestaltung von Wallfahrtsangeboten
- Bildungsarbeit im Wallfahrtsbereich
- Transport für Menschen mit Beeinträchtigungen
- Pflege und Restaurierung sakraler Bauten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Beschreibung
Die Stiftung Bether Wallfahrt in Niedersachsen fördert gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen mit dem Ziel, das pilgernde Leben in Cloppenburg-Bethen nachhaltig zu stärken. Mit kontinuierlich offenen Fördermöglichkeiten werden Zuschüsse für seelsorgliche und kulturelle Projekte bereitgestellt, die nicht durch Kirchensteuermittel abgedeckt sind. Insbesondere erhalten Maßnahmen Unterstützung, die Wallfahrer:innen besondere geistliche Musikveranstaltungen bieten, inklusive liturgischer Feiern und chorsinspirierter Konzerte. Ebenso werden zielgruppenspezifische Pilgerangebote gefördert – zum Beispiel Großeltern-Enkel-Wallfahrten oder altersgerechte Andachten. Um die Teilhabe aller Interessierten sicherzustellen, können Mittel für den Transport von Menschen mit Beeinträchtigungen beantragt werden. Die Stiftung leistet außerdem einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung sakraler Orte: Pflege, Restaurierung und Instandsetzung der Gnadenkapelle, der Basilika mit Krypta und Antoniuskapelle werden wesentlich unterstützt, damit Pilger:innen Orte der Ruhe und Besinnung vorfinden.
Förderberechtigt sind eingetragene, gemeinnützige Träger und öffentliche Institutionen. Gefördert werden Ausgaben für:
- geistliche Musikveranstaltungen und liturgische Feiern
- Ausgestaltung von Wallfahrtsangeboten für besondere Gruppen
- Bildungsarbeit im Wallfahrtskontext
- barrierefreien Transport für pilgernde Menschen mit Beeinträchtigungen
- Pflege und Restaurierung sakraler Bauten
Die Antragstellung erfolgt jederzeit und bietet flexible Spielräume für Initiativen, die soziale, caritative und kulturelle Akzente setzen. Durch die finanzielle Unterstützung trägt die Stiftung dazu bei, dass das Wallfahrtswesen in Cloppenburg-Bethen lebendig bleibt und Pilger:innen aus dem gesamten norddeutschen Raum spirituelle Erfahrungen machen können.
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