Zuschuss

Förderung der Stiftung "Bildung ist Zukunft"

Die Stiftung fördert innovative, christliche und werteorientierte Projekte der katholischen Erwachsenen- und Familienbildung im Erzbistum Paderborn. Anträge können formlos und jederzeit gestellt werden (max. drei Seiten).

Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Nordrhein-Westfalen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung innovativer, christlicher und werteorientierter Projekte der Erwachsenen- und Familienbildung im Erzbistum Paderborn durch Beteiligung an ersten Personal- und Sachkosten; keine rein institutionelle Grundförderung oder Deckung von Etatlücken.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Reine institutionelle Grundförderung oder Etatlückenfinanzierung

Antragsberechtigt

  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Sitz im Erzbistum Paderborn
  • Katholische Bildungsträger oder Kirchengemeinden in Kooperation mit der KEFB

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Formloser Antrag (max. drei Seiten)
  2. Übersichtstabelle der Kosten und Finanzierungen
  3. Angaben zu Zielen, Zielgruppen, Innovationsansatz, christlichem Profil, Personalqualifikation, Zeitraum, Mitteleinsatz, Finanzierungen, Kooperationen, Perspektive für die Zukunft und Übertragbarkeit

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt des Projekts
  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Erreichung neuer Zielgruppen
  • Übertragbarkeit/Nachahmerpotenzial

Beschreibung

Die Stiftung „Bildung ist Zukunft“ in Nordrhein-Westfalen unterstützt innovative, christliche und werteorientierte Projekte der katholischen Erwachsenen- und Familienbildung im Erzbistum Paderborn. Mit einem Zuschuss für erste Personal- und Sachkosten fördert sie thematische Reihen, Kurse und Fachtagungen, die neue Methoden erproben, bislang unerschlossene Zielgruppen ansprechen und kirchliche Bildungsangebote durch nachhaltige Konzepte stärken. Reine institutionelle Grundförderung oder die Deckung von Etatlücken sind ausgeschlossen; stattdessen zielt die Stiftung auf Projekte ab, deren Umsetzung beispielhaft auf weitere Träger übertragen werden kann und die im Sinne hoher Qualitätsstandards der katholischen Bildung nachhaltig wirken. Die Bekanntgabe geförderter Vorhaben sichert Transparenz, während nach Projektabschluss Ergebnisse veröffentlicht werden, um den Transfer in andere Einrichtungen zu erleichtern.

Antragsberechtigt sind katholische Bildungsträger im Erzbistum Paderborn, insbesondere die Katholische Erwachsenen- und Familienbildung (KEFB), die kirchlichen Bildungsstätten und Kirchengemeinden in Kooperation mit der KEFB. In Einzelfällen wird auch die Kooperation mit außerdiozesanen Träger:innen gefördert. Ein formloser Antrag (maximal drei Seiten) mit Übersichtstabelle zu Kosten und Finanzierungen sowie Angaben zu Zielen, Zielgruppen, Innovationsansatz, christlichem Profil, Personalqualifikation, Zeitraum, Mitteleinsatz, Kooperationen und Übertragbarkeit genügt. Anträge können jederzeit eingereicht werden und werden anhand der Kriterien Innovationsgehalt, Nachhaltigkeit, Erreichung neuer Zielgruppen und Nachahmerpotenzial beurteilt. Damit bietet die Stiftung engagierten Träger:innen eine unbürokratische Möglichkeit, zukunftsweisende Bildungsprojekte zu realisieren.

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