Zuschuss

Förderung der Stiftung Chancenreichtum

Die Swiss Life Stiftung für Chancenreichtum fördert bundesweit innovative und nachhaltige Bildungs- und Sozialprojekte zur Chancengerechtigkeit. Antragstellung fortlaufend möglich.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Förderquote: 100%
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Swiss Life Stiftung für Chancenreichtum unterstützt gemeinnützige Organisationen in Deutschland dabei, innovative und nachhaltige Bildungs- und Sozialprojekte umzusetzen, um Bildungsbenachteiligte zu fördern und Chancengerechtigkeit zu schaffen.

Förderfähige Ausgaben

  • Personalaufwendungen
  • Sachkosten

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Marketing- und Kommunikationsaktivitäten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeinnützig (z.B. e.V., gGmbH, gUG)
  • Sitz der Organisation in Deutschland
  • Themenbezug im Bereich Bildung und Chancengerechtigkeit
  • Zeitnahe Mittelverwendung (kurze Laufzeiten)
  • Detaillierte Finanzierungsplanung (Voll-/Teilfinanzierung, Kostenaufstellung, ggf. weitere Förderpartner)
  • Mehr anzeigen

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt des Projekts
  • Nachhaltigkeit und Skalierbarkeit
  • Relevanz für Chancengerechtigkeit
  • Qualität der Projektplanung und Erfolgskontrolle

Beschreibung

Die Swiss Life Stiftung für Chancenreichtum fördert bundesweit gemeinnützige Organisationen, die mit innovativen und nachhaltigen Bildungs- und Sozialprojekten Chancengerechtigkeit für Kinder und Jugendliche herstellen. Dabei werden insbesondere Vorhaben unterstützt, die frühkindliche Bildung, digitale Kompetenzen, Integration oder Demokratiebildung in den Fokus rücken und Teilnehmende aus benachteiligten Lebenslagen auf Augenhöhe einbinden. Die Stiftung übernimmt zu 100 % Personal- und Sachkosten und achtet auf eine transparente Finanzierungsplanung sowie kurze Projektlaufzeiten. Voraussetzung ist das Vorliegen eines Schutzkonzepts in der Kinder- und Jugendarbeit, um sichere Rahmenbedingungen für alle Beteiligten zu gewährleisten.

Förderberechtigt sind eingetragene Vereine (e. V.), gGmbH und gUG mit Sitz in Deutschland, die in den Bereichen Bildung, Kinder und Jugendliche sowie Arbeit & Soziales aktiv sind. Anträge können jederzeit gestellt werden, da die Stiftung eine fortlaufende Vergabe praktiziert. Entscheidend für die Auswahl sind der Innovationsgrad, die Nachhaltigkeit und Skalierbarkeit der Projekte sowie deren Relevanz für Chancengerechtigkeit. Eine fundierte Projektplanung und ein Konzept zur Erfolgskontrolle stärken die Bewerbung und ermöglichen effiziente Förderentscheidungen.

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