Zuschuss

Förderung der Stiftung Das ganze Leben

Die Stiftung Das ganze Leben fördert Projekte zur Steigerung der Lebensqualität, Würde und Lebensfreude in der Pflegearbeit und im Hospizwesen, z. B. Demenzangebote, Entspannungs- und Aktivierungsangebote sowie Ausstattung und Umgestaltung von Seniorenzentren. Anträge sind laufend möglich.

Gesundheit Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Ziel der Förderung ist es, durch finanzielle Zuschüsse innovative und bedarfsgerechte Projekte in der Altenpflege und im Hospizwesen zu unterstützen, um die Lebensqualität, Würde und Lebensfreude von Pflegebedürftigen und Hospizpatienten nachhaltig zu verbessern.

Förderfähige Ausgaben

  • Ausstattung und Umgestaltung von Seniorenzentren
  • Investitionen in Pflege- und Therapieangebote
  • Entwicklung und Umsetzung von Betreuungs- und Aktivierungsprogrammen

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen
  • Stiftungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projektbezug zur Altenpflege oder Hospizarbeit
  • Einrichtung der Altenhilfe, Pflege oder Hospizwesen

Beschreibung

Die Stiftung Das ganze Leben ermöglicht bundesweit gemeinnützigen Organisationen, öffentlichen Einrichtungen und Stiftungen finanzielle Unterstützung in Form von Zuschüssen. Zielgerichtet werden innovative und bedarfsgerechte Projekte in der Altenpflege und im Hospizwesen gefördert, um die Lebensqualität, Würde und Lebensfreude pflegebedürftiger Menschen nachhaltig zu steigern. Dabei stehen vielfältige Maßnahmen im Fokus, etwa spezielle Demenzangebote, Entspannungs- und Aktivierungsprogramme sowie die Ausstattung oder Umgestaltung von Seniorenzentren – von ruhigen Ruhezonen bis hin zur Einrichtung von Wellnessoasen. Durch den unkomplizierten, fortlaufenden Antragsprozess lassen sich auch kurzfristige Projektideen realisieren, die den Alltag von Bewohner:innen und Hospizgästen menschlicher und würdevoller gestalten.

Gefördert werden insbesondere Altenhilfeeinrichtungen, Pflegeheime, Hospize und Seniorenzentren, die Betreuungskonzepte umsetzen oder ihre Infrastruktur modernisieren möchten. Zuschüsse können für die Anschaffung von Therapie- und Pflegeausstattung, den Ausbau von Therapie- und Betreuungsangeboten sowie bauliche Umgestaltungen eingesetzt werden. Voraussetzungen sind ein klarer Projektbezug zur Altenpflege oder Hospizarbeit sowie die formelle Verankerung der Einrichtung in der Pflegebranche. Da Anträge jederzeit eingereicht werden können, lässt sich flexibel auf Bedarfe in der Gesundheits-, Sozial- und Palliativversorgung reagieren. Initiativen, die Gemeinschaft fördern oder spezifische Bedürfnisse wie Demenz, Mobilität und Achtsamkeit in den Mittelpunkt stellen, profitieren von dieser passgenauen Förderung.

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