Zuschuss

Förderung der Stiftung der Sparkasse Märkisch-Oderland

Unterstützt Projekte in den Bereichen Kunst, Kultur, Sport und Kinder- und Jugendförderung im Landkreis Märkisch-Oderland mit Förderhöhen zwischen 500,00 und 2.500,00 Euro. Anträge können von natürlichen und juristischen Personen mit Wohn- oder Geschäftssitz im Landkreis gestellt werden.

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Förderkriterien

Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Brandenburg
Fördersumme: 500,00 - 2.500,00 Euro

Förderziel

Ziel der Förderung ist die Unterstützung von gemeinnützigen Projekten im Bereich Kunst, Kultur, Sport sowie der Kinder- und Jugendförderung im Landkreis Märkisch-Oderland. Die Stiftung fördert Maßnahmen, die den Stiftungszweck erfüllen und deren Gemeinnützigkeit nachgewiesen ist.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • laufende Personalkosten
  • laufende Sachkosten
  • Bauunterhaltung (bis auf Maßnahmen der Denkmalpflege)

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz oder Geschäftssitz im Landkreis Märkisch-Oderland
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit bei juristischen Personen
  • Eigenmittel für die Maßnahme vorhanden

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung
  2. Kosten- und Finanzierungsplan
  3. Bescheinigung der Steuerfreistellung

Bewertungskriterien

  • Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • Vorhandensein von Eigenmitteln

Beschreibung

Die Stiftung der Sparkasse Märkisch-Oderland fördert seit 1999 gemeinnützige Projekte in den Bereichen Kunst, Kultur, Sport sowie der Förderung von Kindern und Jugendlichen im Landkreis Märkisch-Oderland. Dabei werden Vorhaben unterstützt, die darauf abzielen, das kulturelle und gesellschaftliche Leben in der Region nachhaltig zu bereichern. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses mit Beträgen zwischen 500,00 Euro und 2.500,00 Euro. Förderungsfähig sind sowohl natürliche Personen als auch gemeinnützige Organisationen, sofern sie einen Wohn- oder Geschäftssitz im Landkreis nachweisen können und – im Falle juristischer Antragsteller:innen – die Gemeinnützigkeit bescheinigt ist.

Die Initiative richtet sich an engagierte Akteur:innen, die innovative und wirkungsvolle Projekte im kulturellen, sportlichen oder sozialen Bereich realisieren möchten. Voraussetzung ist neben der Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck auch das Vorhandensein von Eigenmitteln, um eine nachhaltige Umsetzung der Projekte sicherzustellen. Die Antragstellung erfolgt über ein spezifisches Formular, das zusammen mit einer detaillierten Projektbeschreibung, einem Kosten- und Finanzierungsplan sowie einer aktuellen Bescheinigung über die Steuerfreistellung einzureichen ist. Dabei wird transparent gemacht, dass laufende Personal- und Sachkosten sowie Ausgaben für die Bauunterhaltung (abgesehen von Maßnahmen der Denkmalpflege) nicht förderfähig sind.

Die Stiftung unterstützt mit ihrer Förderung vielfältige Maßnahmen, die zum Erhalt und Ausbau des regionalen Lebens beitragen. Hierbei werden unter anderem kulturelle Veranstaltungen, Ausstellungen, Sportwettkämpfe und Aktivitäten in Kinder- und Jugendeinrichtungen gefördert. Anträge können jeweils bis zum 31. März oder 31. August 2025 eingereicht werden, sodass das Kuratorium in den Frühjahr- beziehungsweise Herbstsitzungen über die Fördermittel entscheidet. Interessierte Projektträger:innen, die einen nachhaltigen Beitrag im Bereich Kunst, Kultur, Sport sowie der Kinder- und Jugendförderung leisten möchten, finden in diesem Programm eine attraktive Möglichkeit, ihre Vorhaben zu realisieren und damit die Entwicklung der Region aktiv zu unterstützen.

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