Förderung der Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/Hagenow
Die Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin fördert gemeinnützige Projekte in der Region Ludwigslust/Hagenow in den Bereichen Jugendhilfe, Kunst und Kultur, Denkmalschutz, Naturschutz, Sport sowie Heimatpflege. Anträge können halbjährlich bis zum 28.02. (II. Halbjahr) und 31.08. (I. Halbjahr) eingereicht werden.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Die Stiftung unterstützt entsprechend ihrem satzungsmäßigen Auftrag ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Vorhaben in der Region Ludwigslust/Hagenow. Die Finanzierung erfolgt aus den Erträgen des Grundstockvermögens und dient der nachhaltigen Entwicklung und Bereicherung des gesellschaftlichen Lebens in den Bereichen Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Jugendhilfe, Denkmalschutz, Naturschutz und Heimatpflege.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Allgemeine laufende Kosten
- Laufende Personalkosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis der Gemeinnützigkeit durch gültigen Freistellungsbescheid
- Satzungsgemäßer Auftrag der Stiftung
- Projektort im Fördergebiet Ludwigslust/Hagenow
- Projekt darf nicht bereits begonnen oder abgeschlossen sein
- Keine kommerziellen Einrichtungen oder Veranstaltungen
- Mehr anzeigen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung/Konzept
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Gültiger Freistellungsbescheid
- Aktuelle Satzung
- Auszug aus dem Vereinsregister
Bewertungskriterien
- Hohe Qualität und herausragende Bedeutung
- Bezug zum Fördergebiet Ludwigslust/Hagenow
- Übereinstimmung mit Förderrichtlinien und -konzeption
Beschreibung
Die Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/Hagenow fördert halbjährlich gemeinnützige Projekte, die einen nachhaltigen Beitrag zur kulturellen, sozialen und infrastrukturellen Entwicklung leisten. In den Förderbereichen Jugendhilfe, Kunst und Kultur, Denkmalschutz, Naturschutz, Sport sowie Heimatpflege werden Zuschüsse aus den Erträgen des Grundstockvermögens vergeben. Anträge können jeweils bis zum 28. Februar für Maßnahmen im zweiten Halbjahr und bis zum 31. August für Vorhaben im ersten Halbjahr des Folgejahres eingereicht werden. Die eingereichten Konzepte müssen eine herausragende Bedeutung für das Fördergebiet aufweisen, die örtliche Verbundenheit deutlich machen und eine langfristige Wirkung auf das Gemeinwohl garantieren.
Förderberechtigt sind nachweislich gemeinnützige Vereine und institutionelle Träger mit Sitz im Gebiet Ludwigslust/Hagenow, deren Satzung den stiftungsgemäßen Zwecken entspricht. Voraussetzung für eine Antragsprüfung ist die Vorlage eines gültigen Freistellungsbescheids, einer aktuellen Satzung, eines Kosten- und Finanzierungsplans sowie eines Auszugs aus dem Vereinsregister. Ausgeschlossen sind bereits abgeschlossene Vorhaben, allgemeine laufende Kosten und Personalkosten. Die Auswahl erfolgt anhand der Kriterien Qualität, Relevanz für die Region und Übereinstimmung mit den Förderrichtlinien. Die Stiftung strebt damit an, die Lebensqualität vor Ort zu stärken und das gesellschaftliche Miteinander in Mecklenburg-Vorpommern nachhaltig zu bereichern.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.