Zuschuss

Förderung der Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/Hagenow

Die Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin fördert gemeinnützige Projekte in der Region Ludwigslust/Hagenow in den Bereichen Jugendhilfe, Kunst und Kultur, Denkmalschutz, Naturschutz, Sport sowie Heimatpflege. Anträge können halbjährlich bis zum 28.02. (II. Halbjahr) und 31.08. (I. Halbjahr) eingereicht werden.

Bauten und Denkmalschutz Kinder und Jugendliche Kultur Sport

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
28.02. - 31.08.2026
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Mecklenburg-Vorpommern
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Stiftung unterstützt entsprechend ihrem satzungsmäßigen Auftrag ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Vorhaben in der Region Ludwigslust/Hagenow. Die Finanzierung erfolgt aus den Erträgen des Grundstockvermögens und dient der nachhaltigen Entwicklung und Bereicherung des gesellschaftlichen Lebens in den Bereichen Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Jugendhilfe, Denkmalschutz, Naturschutz und Heimatpflege.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Allgemeine laufende Kosten
  • Laufende Personalkosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis der Gemeinnützigkeit durch gültigen Freistellungsbescheid
  • Satzungsgemäßer Auftrag der Stiftung
  • Projektort im Fördergebiet Ludwigslust/Hagenow
  • Projekt darf nicht bereits begonnen oder abgeschlossen sein
  • Keine kommerziellen Einrichtungen oder Veranstaltungen
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Projektbeschreibung/Konzept
  2. Kosten- und Finanzierungsplan
  3. Gültiger Freistellungsbescheid
  4. Aktuelle Satzung
  5. Auszug aus dem Vereinsregister

Bewertungskriterien

  • Hohe Qualität und herausragende Bedeutung
  • Bezug zum Fördergebiet Ludwigslust/Hagenow
  • Übereinstimmung mit Förderrichtlinien und -konzeption

Beschreibung

Die Stiftung der Sparkasse Mecklenburg-Schwerin für die Region Ludwigslust/Hagenow fördert halbjährlich gemeinnützige Projekte, die einen nachhaltigen Beitrag zur kulturellen, sozialen und infrastrukturellen Entwicklung leisten. In den Förderbereichen Jugendhilfe, Kunst und Kultur, Denkmalschutz, Naturschutz, Sport sowie Heimatpflege werden Zuschüsse aus den Erträgen des Grundstockvermögens vergeben. Anträge können jeweils bis zum 28. Februar für Maßnahmen im zweiten Halbjahr und bis zum 31. August für Vorhaben im ersten Halbjahr des Folgejahres eingereicht werden. Die eingereichten Konzepte müssen eine herausragende Bedeutung für das Fördergebiet aufweisen, die örtliche Verbundenheit deutlich machen und eine langfristige Wirkung auf das Gemeinwohl garantieren.

Förderberechtigt sind nachweislich gemeinnützige Vereine und institutionelle Träger mit Sitz im Gebiet Ludwigslust/Hagenow, deren Satzung den stiftungs­gemäßen Zwecken entspricht. Voraussetzung für eine Antragsprüfung ist die Vorlage eines gültigen Freistellungsbescheids, einer aktuellen Satzung, eines Kosten- und Finanzierungsplans sowie eines Auszugs aus dem Vereinsregister. Ausgeschlossen sind bereits abgeschlossene Vorhaben, allgemeine laufende Kosten und Personalkosten. Die Auswahl erfolgt anhand der Kriterien Qualität, Relevanz für die Region und Übereinstimmung mit den Förderrichtlinien. Die Stiftung strebt damit an, die Lebensqualität vor Ort zu stärken und das gesellschaftliche Miteinander in Mecklenburg-Vorpommern nachhaltig zu bereichern.

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