Förderung der Stiftung der Sparkasse Münsterland Ost
Regionale Projektförderung durch die Stiftung der Sparkasse Münsterland Ost in Münster, Warendorf und Ahlen. Unterstützt werden Projekte in Wissenschaft, Bildung, Kultur, Jugendhilfe, Sport, Umwelt und weiteren Bereichen. Digitale Anträge jährlich bis zum 15. Oktober möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten in den Bereichen Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Völkerverständigung, Jugendhilfe, Altenhilfe, Jugend- und Breitensport, Wohlfahrtspflege, Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutz, öffentliches Gesundheitswesen sowie Heimatgedanken innerhalb des Geschäftsgebiets der Sparkasse Münsterland Ost.
Nicht förderfähige Ausgaben
- Laufende Personalaufwendungen
- Verwaltungskosten
- Bauunterhaltungskosten
- Reisekosten außerhalb geförderten Gesamtprojektes
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektstandort im Geschäftsgebiet der Sparkasse Münsterland Ost (Stadt Münster, Region Warendorf, Region Ahlen)
- Ausrichtung am Satzungszweck der Stiftung
- Gemeinnützigkeit der Einrichtung
- Projekt darf noch nicht begonnen haben
Beschreibung
Die Stiftung der Sparkasse Münsterland Ost fördert seit 2002 gemeinnützige Projekte in den Kreisen Warendorf und Ahlen sowie in der Stadt Münster. Mit einem Stiftungskapital von 55 Mio. € werden vielfältige Maßnahmen unterstützt, die der Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, Völkerverständigung sowie Jugend- und Altenhilfe dienen. Ebenso werden Vorhaben in den Bereichen Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutz, öffentliches Gesundheitswesen, Jugend- und Breitensport sowie Heimatpflege bedacht. Ziel ist es, nachhaltige Impulse für das gesellschaftliche Miteinander zu setzen und die Zukunftsfähigkeit der Region zu stärken. Die Projektförderung setzt auf eine gezielte Mittelvergabe ohne „Gießkannenprinzip“: Gefördert werden ausschließlich Vorhaben, die den Satzungszweck der Stiftung erfüllen und deren Realisierung bereits vor Antragsstellung noch nicht begonnen hat. Ausgenommen sind laufende Personal-, Verwaltungs- und Bauunterhaltungskosten sowie Reisekosten außerhalb des geförderten Projektrahmens.
Bewerbungsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen mit Sitz oder Projektstandort im Geschäftsgebiet der Sparkasse Münsterland Ost. Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses; individuelle Höchstbeträge sind nicht festgelegt, richten sich jedoch nach verfügbarem Stiftungsertrag und Projektumfang. Der digitale Antrag kann jährlich bis zum 15. Oktober eingereicht werden. Über eine Online-Plattform lassen sich Anträge jederzeit anlegen, zwischenspeichern und ergänzen. Nach Prüfung auf Vollständigkeit werden die Unterlagen dem Kuratorium zur Entscheidung vorgelegt. Geförderte Organisationen werden schriftlich über das Ergebnis informiert und gebeten, die zweckentsprechende Mittelverwendung nachzuweisen. Diese Ausschreibung richtet sich an alle gemeinnützigen Institutionen, die in NRW professionelle Strukturen mitbringen und ambitionierte Projekte realisieren möchten. Eine weitere Informationsquelle bietet die Stiftungsschriftung, in der Satzung und Förderleitlinien transparent dargestellt sind.
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