Förderung der Stiftung Deutscher Volleyball (allgemeine Förderung nach Fördergrundsätzen)
Allgemeine Förderung des Volleyballsports in Deutschland gemäß den Fördergrundsätzen der SDV, u.a. Unterstützung von Spitzensportlern, Nachwuchsprojekten, Lehr- und Lernmaterial, Öffentlichkeitsarbeit, internationalen Kontakten und sportmedizinischen Vorhaben. Anträge sind jeweils zum 15.02. und 15.08. möglich.
Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung
- Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
- Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
- Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen
Förderkriterien
Förderziel
Ziel der Förderung ist die umfassende Unterstützung und Weiterentwicklung des Volleyballsports in der Bundesrepublik Deutschland. Dazu zählen die Förderung von Spitzensportlern in Härtefällen, Zuwendungen an die Deutsche Volleyball-Jugend für Nachwuchs-Spitzensportprojekte, die Bereitstellung von Lehr- und Lernmaterial, Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit sowie Publikationen, der Ausbau internationaler Kontakte und sportmedizinischer Forschungs- und Seminarvorhaben.
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung zum 15.02. oder 15.08. eines Jahres
- Mitgliedschaft im Deutschen Volleyball-Verband, in einem Landesverband oder in der Deutschen Volleyball-Liga
- Schriftlich unterschriebener Antrag
- Beifügung von Projektbeschreibung und Finanzierungsplan bzw. sportlichem Werdegang und Nachweisen bei Spitzensportlern
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Projektbegründung
- Nachweis von Eigen- und Fremdmitteln
- Sportlicher Werdegang (bei Spitzensportlern)
- Nachweis des aktuellen Kaderstatus
- Nachweis sportbedingter Mehraufwendungen
- Nachweis der Ausschöpfung anderer Fördermöglichkeiten
Bewertungskriterien
- Satzungsmäßige Zielerreichung
- Stellungnahmen des DVV bzw. Landesverbands
- Formale Vollständigkeit der Unterlagen
Beschreibung
Die Stiftung Deutscher Volleyball bietet eine bundesweite Fördermöglichkeit für Vereine, Verbände und Einzelpersonen, die sich der Entwicklung des Volleyballsports in Deutschland widmen. Als Zuschuss werden Projekte in den Bereichen Spitzensport, Nachwuchsförderung, Lehr- und Lernmaterial, Öffentlichkeitsarbeit, internationale Kontakte sowie sportmedizinische Vorhaben unterstützt. Gefördert werden beispielsweise finanzielle Hilfen für Nationalspieler:innen in Härtefällen, Zuwendungen an die Deutsche Volleyball-Jugend für Nachwuchsprojekte sowie die Herausgabe von Publikationen. Die Antragstellung erfolgt jeweils zum 15. Februar und 15. August eines Jahres. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft im Deutschen Volleyball-Verband, in einem Landesverband oder in der Deutschen Volleyball-Liga sowie ein schriftlich unterschriebener Antrag mit einer präzisen Projektbeschreibung und einem Finanzierungsplan beziehungsweise Nachweisen zum sportlichen Werdegang bei Spitzensportler:innen.
Das Ziel der Förderung liegt in der nachhaltigen Stärkung des Volleyballnetzes und in der Schaffung optimaler Rahmenbedingungen – von Trainingsmaterial über wissenschaftliche Seminare bis hin zur Vernetzung auf internationaler Ebene. Zur Antragsunterlage gehören neben der Projektbegründung auch Nachweise über Eigen- und Fremdmittel, sportliche Kaderstatus-Dokumente und der Nachweis sportbedingter Mehraufwendungen sowie der Ausschöpfung bereits vorhandener Fördermöglichkeiten. Entscheidungskriterien sind die satzungsmäßige Zielerreichung, Stellungnahmen des Deutschen Volleyball-Verbandes bzw. der Landesverbände und die formale Vollständigkeit der Unterlagen. Diese verlässliche Förderung eröffnet engagierten Akteur:innen aus allen Volleyball-Ebenen die Chance, ihre Initiativen in die Tat umzusetzen und den Volleyball von morgen aktiv mitzugestalten.
Bereit, deine Förderung zu sichern?
Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.