Zuschuss

Förderung der Stiftung Deutsches Taubblindenwerk

Die Stiftung Deutsches Taubblindenwerk fördert dauerhaft und nachhaltig Projekte und Hilfen für hörsehbehinderte und taubblinde Menschen, die nicht oder nur teilweise durch öffentliche Kassen abgedeckt sind.

Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Stiftung hat den Zweck, die Deutsches Taubblindenwerk gemeinnützige GmbH oder einzelne Aufgaben dieser Gesellschaft zum Wohle hörsehbehinderter und taubblinder Menschen auf Dauer nachhaltig zu fördern. Gefördert werden insbesondere Hilfen und Maßnahmen, die den Ausfall der Sinneswahrnehmung kompensieren und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verbessern, wie z. B. technische Hilfsmittel, Kommunikationsangebote und individuelle Zuschüsse.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis taubblinder oder hörsehbehinderter Beeinträchtigung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Nachweis der Beeinträchtigung
  2. Antragsschreiben
  3. Kostenvoranschläge

Beschreibung

Die Stiftung Deutsches Taubblindenwerk unterstützt langfristig innovative und lebensverbessernde Maßnahmen für hörsehbehinderte und taubblinde Menschen, deren Bedarf über die Leistungen öffentlicher Träger hinausgeht. Dazu zählen insbesondere technische Hilfsmittel, spezialisierte Kommunikationsangebote und individuelle Zuschüsse, die dazu beitragen, Sinnesdefizite zu kompensieren und Barrieren abzubauen. Die Förderung erstreckt sich über die Themenfelder Soziales, Gesundheit, Arbeit & Soziales sowie Forschung & Innovation und zielt darauf ab, hörsehbehinderte und taubblinde Kinder, Jugendliche und Erwachsene in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe und beruflichen Eingliederung zu stärken. Ebenso werden gemeinnützige Träger wie die Deutsche Taubblindenwerk gGmbH in ihrer täglichen Arbeit maßgeblich unterstützt, um Brücken zur Umwelt zu bauen und Isolation zu überwinden.

Förderberechtigt sind sowohl gemeinnützige Organisationen als auch Privatpersonen mit nachgewiesener Hörsehbehinderung oder Taubblindheit, die in Deutschland ansässig sind. Anträge können jederzeit eingereicht werden; es bestehen keine festen Fristen. Zur Antragstellung sind ein Nachweis der Beeinträchtigung, ein aussagekräftiges Antragsschreiben sowie detaillierte Kostenvoranschläge erforderlich. Ausgewählt werden Projekte und Anträge, die nachhaltig wirken, einen klaren Bezug zur Zielgruppe aufweisen und den Zweck der Stiftung in vollem Umfang erfüllen. Die Zuwendungen werden als Zuschüsse gewährt und können formlos über die Stiftung beantragt werden. Auf diese Weise eröffnet die Stiftung Deutsches Taubblindenwerk neue Perspektiven für hörsehbehinderte und taubblinde Menschen und leistet einen wertvollen Beitrag zu Inklusion und Lebensqualität.

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