Förderung der Stiftung Diakonie Hessen (Förderanfrage)
Förderung diakonischer Projekte in Hessen und Nassau sowie Kurhessen-Waldeck, wenn öffentliche Fördermittel ausgeschöpft sind und noch eine Finanzierungslücke besteht. Anfragen jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung diakonischer Projekte, die bedürftigen Menschen im Einzugsgebiet der Diakonie Hessen (Hessen und Nassau sowie Kurhessen-Waldeck) zugutekommen und für die eine Finanzierungslücke besteht, nachdem öffentliche Fördermöglichkeiten ausgeschöpft sind.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Alle öffentlichen Fördermittel für das Projekt müssen ausgeschöpft sein
- Projekt muss bedürftigen Menschen im Einzugsgebiet der Diakonie Hessen zugutekommen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular für Förderprojekte
- Projektbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
Beschreibung
Die Stiftung Diakonie Hessen unterstützt diakonische Initiativen in Hessen, Nassau und Kurhessen-Waldeck, sobald alle öffentlichen Fördermöglichkeiten ausgeschöpft und für bedürftige Menschen Finanzierungslücken verbleiben. Gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen können jederzeit Förderanfragen einreichen, um nachhaltige Verbesserungen der Lebenssituation von Menschen in schwierigen Lebenslagen zu erzielen. Die laufende Fördermöglichkeit als Zuschuss richtet sich ausschließlich an Projekte, die den diakonischen Stiftungszwecken entsprechen und deren Wirkung im Einzugsgebiet der Diakonie Hessen deutlich erkennbar ist.
Für eine Antragstellung sind das ausgefüllte Antragsformular für Förderprojekte, eine ausführliche Projektbeschreibung sowie ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan einzureichen. Voraussetzung ist, dass sämtliche öffentlichen Fördermittel bereits ausgeschöpft sind und das Vorhaben bedürftigen Menschen unmittelbar zugutekommt. Die Entscheidung über die Zuwendung erfolgt durch die Gremien der Stiftung nach eingehender Prüfung. Bei positiver Entscheidung wird der Zuschussbetrag ausbezahlt – je nach Projektumfang auch in Raten. Nach Abschluss des geförderten Vorhabens sind ein Verwendungsnachweis sowie ein Projektbericht mit Medienspiegel vorzulegen. Diese transparente Handhabung gewährleistet, dass die Stiftung Diakonie Hessen ihre Ressourcen gezielt dort einsetzt, wo zusätzliche Unterstützung einen spürbaren Mehrwert für benachteiligte Menschen schafft.
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