Zuschuss

Förderung der Stiftung DIALOGE & BEGEGNUNGEN

Die gemeinnützige Stiftung Dialoge & Begegnungen fördert Initiativen, Institutionen und Forschungsprojekte in Deutschland, die sich gegen Diskriminierung wenden und den interkulturellen Dialog sowie die Völkerverständigung stärken.

Bildung Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Entwicklungszusammenarbeit Kinder und Jugendliche

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung von Initiativen, Institutionen und Forschungsprojekten, die sich gegen rassistisch, ethnisch, kulturell oder religiös motivierte Diskriminierung wenden. Ziel ist es, Toleranz und Dialogfähigkeit, insbesondere unter jungen Menschen, zu fördern und Vorurteile abzubauen.

Förderfähige Ausgaben

  • Sachkosten
  • Personalkosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Klar abgegrenztes Projekt
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit (Einzelpersonen ausgeschlossen)
  • Entspricht dem Satzungszweck der Stiftung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefülltes Antragsformular
  2. Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid)
  3. Satzung
  4. Kurzbeschreibung des Projekts (Ziel, Zeitplan)
  5. Kosten- und Finanzierungsplan

Beschreibung

Die gemeinnützige Stiftung Dialoge & Begegnungen setzt sich bundesweit dafür ein, diskriminierungskritische Projekte und wissenschaftliche Vorhaben zu unterstützen, die Rassismus, ethnische oder religiöse Ausgrenzung bekämpfen. Gefördert werden Initiativen und Institutionen aus den Bereichen Bildung, gesellschaftlicher Zusammenhalt/Demokratie, Entwicklungszusammenarbeit sowie Programme für Kinder und Jugendliche. Im Vordergrund steht die Stärkung von Toleranz und Dialogfähigkeit, insbesondere unter jungen Menschen aus Krisenregionen oder sozial benachteiligten Milieus. Forschungsprojekte mit Friedensbezug und Aktivitäten zur Völkerverständigung werden ebenso gefördert wie Workshops für interkulturelles Lernen.

Die Stiftung gewährt Zuschüsse für Sachkosten und Personalkosten gemeinnütziger Träger. Voraussetzung ist ein klar abgegrenztes Projekt, das dem satzungsgemäßen Zweck entspricht, sowie der Nachweis der Gemeinnützigkeit. Zur Antragstellung sind ein ausgefülltes Antragsformular, Freistellungsbescheid, Satzung, eine Projektbeschreibung mit Zeitplan sowie ein Kosten- und Finanzierungsplan einzureichen. Eine formlose Bewerbungsfrist ermöglicht fortlaufende Antragstellungen. Nach positiver Prüfung durch den Vorstand erfolgt eine schriftliche Bewilligung. Diese Förderung leistet einen wirkungsvollen Beitrag zum Abbau von Vorurteilen und zum interkulturellen Miteinander, indem sie zivilgesellschaftliches Engagement gezielt stärkt und nachhaltige Begegnungsformate initiiert.

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