Zuschuss

Förderung der Stiftung DIALOGE und BEGEGNUNGEN

Die Stiftung DIALOGE und BEGEGNUNGEN unterstützt gemeinnützige Initiativen, Institutionen und Forschungsprojekte, die sich gegen Diskriminierung wenden und interkulturellen Dialog, Toleranz sowie Friedensförderung stärken. Förderanträge können jederzeit über ein Online-Formular, per E-Mail oder postalisch eingereicht werden.

Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Bildung Migration

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Projekten und Forschungsarbeiten zur Stärkung interkulturellen Dialogs, zur Bekämpfung von Diskriminierung und zur Förderung von Toleranz, Frieden und Völkerverständigung.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Klar abgegrenztes Projekt
  • Nachweis der Anerkennung als gemeinnützig
  • Projekt muss dem Satzungszweck der Stiftung entsprechen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Nachweis der Gemeinnützigkeit (Bescheid)
  2. Satzung
  3. Kosten- und Finanzierungsplan
  4. Inhaltlicher und finanzieller Verwendungsnachweis (Abschlussbericht)

Beschreibung

Die Stiftung DIALOGE und BEGEGNUNGEN fördert bundesweit gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen und öffentliche Träger, die sich für interkulturellen Dialog, Toleranz sowie Friedens- und Völkerverständigung einsetzen. Mit ihrem kontinuierlichen Zuschussprogramm unterstützt die Stiftung Initiativen und Forschungsprojekte, die Rassismus, Diskriminierung und gesellschaftliche Ausgrenzung bekämpfen. Ziel ist es, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken und durch praxisnahe Maßnahmen ein friedliches Miteinander verschiedener Kulturen und Bevölkerungsgruppen zu fördern. Projektvorhaben aller Größenordnungen sind willkommen, solange sie klar umrissen sind und den Satzungszwecken der Stiftung entsprechen.

Als Fördervoraussetzungen gelten der Nachweis der gemeinnützigen Anerkennung sowie ein klar abgegrenztes Projektkonzept. Interessierte Träger müssen zudem belegen, dass das Vorhaben zur satzungsgemäßen Zielsetzung der Stiftung beiträgt. Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich: Nachweis der Gemeinnützigkeit, Satzung, Kosten- und Finanzierungsplan sowie ein inhaltlicher und finanzieller Verwendungsnachweis als Abschlussbericht. Anträge können jederzeit über das Online-Formular, per E-Mail oder postalisch eingereicht werden. Nach Prüfung durch den Vorstand erhalten Antragstellende eine zeitnahe Entscheidung. Bewilligungen können mit Auflagen verbunden sein, und die Stiftung behält sich vor, Mittel ganz oder teilweise zurückzufordern, falls Vorgaben nicht eingehalten werden. Abschließend werden geförderte Projekte dokumentiert und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit begleitet, um nachhaltige Impulse für ein demokratisches und inklusives Miteinander zu setzen.

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