Förderung der Stiftung „Die Stifter … für Menschen mit Handicap in der Region"
Unterstützung von Menschen mit Behinderung in den Landkreisen Lüneburg und Harburg durch Beratung, Teil-/Anschubfinanzierungen von Einrichtungen, integrative Begegnungs- und Freizeitprojekte sowie Preise für vorbildliche Behindertenarbeit. Anträge jederzeit möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Hilfen und Beratung für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen, Finanzierung von Einrichtungen (Teil-/Anschubfinanzierung), Durchführung integrativer Freizeit- und Begegnungsprojekte sowie Vergabe von Auszeichnungen für vorbildliche Behindertenarbeit in der Region Lüneburg und Harburg.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz oder Tätigkeit im Landkreis Lüneburg oder Harburg
- Projektförderung für Menschen mit Behinderung oder ihre Angehörigen
Beschreibung
Die Stiftung „Die Stifter … für Menschen mit Handicap in der Region“ engagiert sich in Niedersachsen dafür, Menschen mit Behinderung und ihren Angehörigen im Landkreis Lüneburg und Harburg umfassende Hilfen anzubieten. Gefördert werden unter anderem Beratungsangebote zu Ablösungsprozessen vom Elternhaus, Geschwisterseminare sowie der Aufbau ehrenamtlicher Strukturen für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf. Darüber hinaus erstreckt sich das Engagement auf integrative Begegnungs- und Freizeitprojekte wie Urlaubsfahrten und kulturelle Veranstaltungen, die das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung stärken. Mit Preisen für vorbildliche Behindertenarbeit wird besonderes Engagement honoriert und Anreize für nachhaltige Inklusion gesetzt.
Als Zuschussgeberin ermöglicht die Stiftung Teil- und Anschubfinanzierungen für soziale Einrichtungen, um bauliche Investitionen und Zusatzausstattungen über gesetzliche Standards hinaus zu realisieren. Die Förderung steht Privatpersonen, gemeinnützigen Organisationen, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen offen, sofern Wohnsitz oder Tätigkeit im Fördergebiet nachgewiesen werden. Anträge können ganzjährig eingereicht werden, wodurch eine kontinuierliche Projektentwicklung abgesichert ist. Das flexible Zuschussverfahren orientiert sich an den Bedarfen der Antragstellenden und sichert durch individuelle Beratung langfristige Wirkung vor Ort. Auf diese Weise trägt die Initiative zu einem inklusiven Gemeinwesen bei und unterstützt nachhaltige Strukturen für Menschen mit Handicap in der Region.
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