Zuschuss

Förderung der Stiftung Evangelisch-Reformierte Kirchengemeinde Lüneburg-Uelzen (kirchengemeindliche Arbeit)

Die Stiftung Evangelisch-Reformierte Kirchengemeinde Lüneburg-Uelzen unterstützt laufend Projekte der kirchengemeindlichen Arbeit – von Kindergottesdiensten und Konfirmandenseminaren über diakonische Angebote und Bibelseminare bis hin zu Seniorenveranstaltungen und Investitionen in die Bausubstanz der Gemeinde.

Kinder und Jugendliche Soziales Bildung Wohnungsbau & Modernisierung Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Niedersachsen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von kirchengemeindlicher Arbeit der evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Lüneburg-Uelzen in allen Gemeindebereichen, einschließlich sozialer, religiöser und baulicher Projekte.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt muss in der Evangelisch-Reformierten Kirchengemeinde Lüneburg-Uelzen verortet sein
  • Entspricht dem Satzungszweck der Stiftung (kirchengemeindliche Arbeit)

Beschreibung

Die Stiftung Evangelisch-Reformierte Kirchengemeinde Lüneburg-Uelzen fördert in Niedersachsen fortlaufend gemeinnützige Projekte und Investitionen, die der kirchengemeindlichen Arbeit dienen. Förderfähig sind Angebote für Kinder und Jugendliche wie Kindergottesdienste, Konfirmandenseminare und Bibelseminare ebenso wie diakonische Initiativen, Seniorenveranstaltungen oder Maßnahmen zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Darüber hinaus unterstützt die Stiftung bauliche Maßnahmen zur Modernisierung und Erhaltung der Bausubstanz der evangelisch-reformierten Kirchengemeinde. Als Zuschussgeberin richtet sie sich an gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die den Satzungszweck der Stiftung erfüllen und ihre Projekte im Gebiet der Kirchengemeinde Lüneburg-Uelzen verorten.

Interessierte Antragsteller:innen profitieren von flexiblen, fortlaufenden Einreichungsmöglichkeiten: Eine feste Frist entfällt, wodurch kurzfristig auf Bedarfe im Sozial-, Bildungs- und Infrastrukturbereich reagiert werden kann. Voraussetzung für eine Förderung ist neben der gemeinnützigen Zielsetzung die inhaltliche Übereinstimmung mit dem kirchengemeindlichen Arbeitsfeld. Ob Konfirmand:innenseminar, diakonisches Betreuungsangebot oder Sanierung von Gemeinderäumen – die Stiftung ermöglicht vielfältige Initiativen, die das Miteinander in der Gemeinde stärken. Projektinitiator:innen finden alle Details zur Antragsstellung und Satzung auf der Website der Stiftung Evangelisch-Reformierte Kirchengemeinde Lüneburg-Uelzen.

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