Zuschuss

Förderung der Stiftung Evangelische Emmausgemeinde Eppstein

Die Stiftung unterstützt die Gemeindearbeit der Evangelischen Emmausgemeinde Eppstein langfristig finanziell, u.a. durch Zuschüsse für Krabbelgruppen, Jugendfreizeiten, generationenverbindende Angebote, Hilfe für bedürftige Menschen und Kirchenmusik.

Soziales Kinder und Jugendliche Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Hessen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Langfristige finanzielle Unterstützung der Gemeindearbeit und Ausgleich des strukturellen Haushaltsdefizits der Evangelischen Emmausgemeinde Eppstein.

Förderfähige Ausgaben

  • Sachkosten
  • Veranstaltungskosten
  • Personalkosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der Evangelischen Emmausgemeinde Eppstein
  • Projekt im Bereich der Gemeindearbeit

Bewertungskriterien

  • Ausrichtung am Stiftungszweck
  • Nachhaltigkeit und Dauerwirkung
  • Beitrag zum Gemeindeleben

Beschreibung

Die Stiftung Evangelische Emmausgemeinde Eppstein fördert seit 2005 mit kontinuierlichen Zuschüssen die vielfältige Gemeindearbeit in Hessen. Sie gleicht strukturelle Haushaltsdefizite aus und sichert auf lange Sicht Projekte im sozialen, kulturellen und demokratischen Bereich. Zu den geförderten Aktivitäten zählen Krabbelgruppen, Jugendfreizeiten, generationenverbindende Initiativen sowie Unterstützung für bedürftige Menschen und die Kirchenmusik der Gemeinde. Der Stiftungskapitalstock bleibt unangetastet, sodass allein die Erträge aus der Kapitalanlage für die laufende Förderung genutzt werden – ein nachhaltiges Modell, das gesellschaftlichen Zusammenhalt und kulturelle Vielfalt zugleich stärkt.

Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen oder öffentliche Einrichtungen, die Mitglied oder Teilprojekt der Evangelischen Emmausgemeinde Eppstein sind und deren Angebot dem Stiftungszweck entspricht. Anträge können jederzeit eingereicht werden, wobei Sachkosten, Veranstaltungskosten und Personalkosten als förderfähige Ausgaben gelten. Die Bewertung orientiert sich an der Ausrichtung am Stiftungszweck, der Nachhaltigkeit und Dauerwirkung sowie dem konkreten Beitrag zum Gemeindeleben. Gemeinden, Gruppen und Initiativen, die generationenübergreifend Engagement zeigen oder frau-/‌mannunabhängige Teilhabe ermöglichen, finden hier eine verlässliche Partnerin. Die Stiftung lädt dazu ein, Gemeindearbeit dauerhaft zu stärken und mit ihr ein offenes, lebendiges Miteinander zu gestalten.

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