Zuschuss

Förderung der Stiftung für Behinderte (SfB)

Die gemeinnützige Stiftung für Behinderte (SfB) unterstützt wirtschaftlich hilfsbedürftige Menschen mit Behinderung, fördert deren gesellschaftliche Integration, bietet Hilfen bei schulischer sowie vor- und außerschulischer Aus- und Weiterbildung, berät in medizinisch-therapeutischer, sozialpädagogischer und sozialer Hinsicht und stärkt gemeinnützige Vereine mit ähnlichen Zielen.

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Rheinland-Pfalz

Förderziel

Die Stiftung fördert a) die finanzielle Unterstützung wirtschaftlich hilfsbedürftiger Menschen mit Behinderung, b) die Förderung ihrer Integration in die Gesellschaft, c) Hilfen und finanzielle Unterstützung bei der Vermittlung schulischer sowie vor- und außerschulischer Aus- und Weiterbildung, d) Beratung in medizinisch-therapeutischer, sozialpädagogischer und sozialer Hinsicht für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige sowie e) die Unterstützung gemeinnütziger Vereine mit gleichartigen Zwecken.

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis der Behinderung
  • Nachweis wirtschaftlicher Bedürftigkeit

Beschreibung

Die Förderung der Stiftung für Behinderte (SfB) in Rheinland-Pfalz richtet sich an wirtschaftlich hilfsbedürftige Menschen mit Behinderung sowie gemeinnützige Organisationen, die vergleichbare Ziele verfolgen. Seit ihrer Gründung im März 2006 stellt die SfB kontinuierlich Zuschüsse bereit und unterstützt so eine Vielzahl an sozialen und bildungsbezogenen Vorhaben. Die Stiftung fördert Projekte in den Bereichen Soziales, Aus- und Weiterbildung, Beratung sowie Arbeit und Unternehmensfinanzierung. Gefördert werden privatrechtliche Antragstellende ebenso wie gemeinnützige Träger im regionalen Umfeld. Die laufende Antragsstellung ermöglicht eine flexible Planung und Umsetzung individueller Maßnahmen.

Im Mittelpunkt der Förderung stehen fünf Zielrichtungen: Erstens die finanzielle Entlastung von Menschen mit Behinderung, zweitens die Stärkung ihrer gesellschaftlichen Integration, drittens Hilfen bei der Vermittlung schulischer und außerschulischer Aus- sowie Weiterbildung. Viertens bietet die SfB umfassende Beratung in medizinisch-therapeutischer, sozialpädagogischer und sozialer Hinsicht für Betroffene und Angehörige. Fünftens unterstützt sie gemeinnützige Vereine, die sich für inklusive Projekte einsetzen. Voraussetzung für die Antragstellung ist der Nachweis einer Behinderung sowie der wirtschaftlichen Bedürftigkeit. Diese Förderung leistet somit einen nachhaltigen Beitrag zur Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung und stärkt das Netzwerk gemeinnütziger Initiativen in Rheinland-Pfalz.

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