Zuschuss

Förderung der Stiftung für Soziale Psychiatrie

Die Stiftung für Soziale Psychiatrie unterstützt innovative und nachhaltige Modellprojekte, bürgerschaftliche Initiativen, Forschungsarbeiten sowie Bildungsangebote und Fachveranstaltungen im Bereich der Sozial- und Gemeindepsychiatrie. Anträge sind laufend möglich.

Soziales Bildung Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung der satzungsgemäßen Zwecke der DGSP durch finanzielle Unterstützung innovativer und nachhaltiger Projekte und Modelle der Sozial- und Gemeindepsychiatrie, die Menschen mit psychischen Erkrankungen auf Augenhöhe begegnen, ihre Selbstbestimmung und Teilhabe stärken sowie Entstigmatisierung fördern.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt muss dem Bereich Sozial- und Gemeindepsychiatrie zuzuordnen sein
  • Innovations- und Nachhaltigkeitsaspekt im Vorhaben
  • Förderzweck gemäß Stiftungssatzung der DGSP
  • Keine Förderung für Einzelpersonen oder individuelle Anliegen

Bewertungskriterien

  • Innovationsgehalt des Projekts
  • Nachhaltigkeitsaspekte
  • Recovery- und Inklusionsorientierung

Beschreibung

Die Stiftung für Soziale Psychiatrie fördert deutschlandweit gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die sich in der Sozial- und Gemeindepsychiatrie engagieren. In ihrem Bestreben, Menschen mit psychischen Erkrankungen wertschätzend und auf Augenhöhe zu begegnen, unterstützt sie innovative und nachhaltige Modellprojekte, bürgerschaftliche Initiativen, Forschungsarbeiten sowie Bildungsangebote und Fachveranstaltungen. Voraussetzung für eine Förderung sind die Zuordnung des Vorhabens zur Sozial- und Gemeindepsychiatrie, ein klarer Innovations- und Nachhaltigkeitsansatz sowie die Übereinstimmung mit den satzungsgemäßen Zwecken der DGSP. Einzelpersonen und individuelle Anliegen werden nicht berücksichtigt. Anträge können jederzeit eingereicht werden, eine Fristbindung besteht nicht.

Die Auswahl erfolgt nach den Kriterien Innovationsgehalt, Langfristigkeit sowie Orientierung an Recovery und Inklusion. Geförderte Projekte stärken Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, tragen zur Entstigmatisierung bei und fördern den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Durch die finanzielle Unterstützung sollen erfolgreiche Ansätze sichtbar gemacht, weiterentwickelt und in andere Regionen übertragen werden. Die Stiftung bietet damit eine verlässliche Basis für zukunftsweisende Programme, die einen Beitrag zur Weiterentwicklung der sozialpsychiatrischen Versorgung leisten und das Engagement für seelische Gesundheit nachhaltig verankern.

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