Förderung der Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT)
Die STIFT fördert Vorhaben von Thüringer Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen als nicht rückzahlbare Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen, Bürgschaften oder Kombinationen; vorrangig für Projekte, die nicht über öffentliche Programme gefördert werden können.
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Förderkriterien
Förderziel
Stärkung und Vernetzung der Technologieaktivitäten in Thüringen durch finanzielle Unterstützung von Forschungs- und Innovationsprojekten, Technologieanwendung, MINT-Bildung und technologieorientierten Existenzgründungen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalaufwendungen
- Sachkosten
- Reise- und Patentierungskosten
- Fremdleistungen
- Sonstige Betriebsmittel
Antragsberechtigt
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Durchführung im Land Thüringen oder wesentlicher Vorteil für Thüringen
- Eigenanteil des Antragstellers
- Nachweis alternativer Finanzierungsquellen
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung und Ziele
- Angaben zum Antragsteller und Projektverantwortlichen
- Zeit- und Ausgabenplanung
- Finanzierungsplan mit Nachweis der Restfinanzierung
- Nachweis über erhaltene de-minimis-Beihilfen
Bewertungskriterien
- Innovationsgrad und Neuigkeitscharakter
- Wirtschaftlichkeit und Plausibilität
- Kooperationsgrad zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen
- Prognostiziertes Verwertungspotenzial
Beschreibung
Die Stiftung für Technologie, Innovation und Forschung Thüringen (STIFT) stellt Thüringer Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie gemeinnützigen und öffentlichen Bildungsträgern dauerhaft nicht rückzahlbare Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen und Bürgschaften bereit. Gefördert werden technologie- und innovationsgetriebene Projekte in Forschung & Innovation, MINT-Bildung, Aus- und Weiterbildung, Unternehmensgründung sowie Beratung und Unternehmensfinanzierung. Antragsberechtigt sind Einrichtungen und Organisationen jeder Rechtsform, die ihre Vorhaben im Land Thüringen durchführen oder einen wesentlichen Vorteil für die Region erzielen. Voraussetzung ist ein Eigenanteil sowie der Nachweis alternativer Finanzierungsquellen. Die Förderquote bewegt sich je nach Förderkategorie zwischen 65 % und 90 % der förderfähigen Ausgaben wie Personal- und Sachkosten, Reise- und Patentierungskosten, Fremdleistungen und sonstigen Betriebsmitteln.
Die Entscheidung orientiert sich an Innovationsgrad, Neuheitscharakter, Wirtschaftlichkeit, Plausibilität, Kooperationsgrad zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen sowie dem prognostizierten Verwertungspotenzial. Zur Bewerbung sind eine detaillierte Projektbeschreibung mit Zielen, Angaben zur Projektleitung, Zeit- und Ausgabenplanung, vollständiger Finanzierungsplan inklusive Nachweis der Restfinanzierung und Auflistung bereits erhaltener de-minimis-Beihilfen erforderlich. Die STIFT unterstützt primär Vorhaben, die nicht durch öffentliche Programme abgedeckt sind, und ergänzt bestehende Förderinstrumente. Anträge können fortlaufend eingereicht werden, um die Innovationskraft in Thüringen durch eine nachhaltige Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft stetig zu stärken.
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