Förderung der Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung
Die Stiftung unterstützt Projekte zur Förderung der Völkerverständigung und zur Bekämpfung von Rechtsextremismus, Intoleranz und Fremdenfeindlichkeit in Deutschland. Anträge sind fortlaufend möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Ziel ist die Förderung von innovativen Projekten im kulturellen, sportlichen und pädagogischen Bereich sowie im Jugendaustausch, um die Völkerverständigung zu stärken und Extremismus entgegenzuwirken.
Förderfähige Ausgaben
- Honorarkosten
- Personalkosten
- Sachkosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Gewährleistung der personellen, finanziellen und sachlichen Grundausstattung zur Durchführung des Vorhabens
- Nachweis der Gemeinnützigkeit bzw. Satzung bei Vereinen
- Antrag mindestens 2-3 Monate vor Projektbeginn einreichen
- Eigenanteil oder weiterer Fördergeldgeber muss vorhanden sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Satzung (bei Vereinen)
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Nachhaltigkeit und Wirkung der Maßnahme
- Relevanz für die Förderung der Völkerverständigung
Beschreibung
Die Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung fördert innovative Projekte, die sich der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der Förderung der Völkerverständigung widmen. Der Zuschuss richtet sich an gemeinnützige Organisationen in den Regionen Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Im Mittelpunkt steht die Bekämpfung von Rechtsextremismus, Intoleranz und Fremdenfeindlichkeit – Themen, die in Deutschland aktuell besonders relevant sind. Mit dem Förderprogramm sollen insbesondere kulturelle, sportliche, pädagogische Projekte sowie Projekte zum Jugendaustausch unterstützt werden, die nachhaltige Impulse zur Prävention von Extremismus setzen. Dabei wird großer Wert auf den Innovationsgehalt der Vorhaben gelegt, sodass zukunftsweisende Ansätze gefördert werden.
Die Finanzierung erfolgt in Form eines Zuschusses, wobei förderfähige Ausgaben unter anderem Honorarkosten, Personalkosten und Sachkosten umfassen. Antragsteller:innen müssen sicherstellen, dass sie über eine ausreichende personelle, finanzielle und sachliche Grundausstattung verfügen, um das Projekt erfolgreich umzusetzen. Neben dem Nachweis der Gemeinnützigkeit – beziehungsweise der Satzung bei Vereinen – ist eine detaillierte Projektbeschreibung einzureichen. Die Anträge können fortlaufend gestellt werden, wobei ein frühzeitiger Antrag mindestens zwei bis drei Monate vor Projektbeginn erforderlich ist, um eine reibungslose Koordination und rechtzeitige Umsetzung der Maßnahmen zu gewährleisten. Ein notwendiger Eigenanteil oder ein weiterer Fördermittelgeber bildet hierbei eine wesentliche Voraussetzung.
Das Förderziel liegt klar in der Unterstützung von Projekten, die aktiv zur Bekämpfung von Extremismus und zur Stärkung einer offenen, toleranten Gesellschaft beitragen. Besonders förderlich erscheint dabei die Fokussierung auf Projekte, die Kinder und Jugendliche ansprechen und deren Engagement im Bereich Kultur, Pädagogik, Sport oder im internationalen Austausch hervorheben. Darüber hinaus legt die Stiftung großen Wert auf die nachhaltige Wirkung der förderten Maßnahmen, um eine langfristige Veränderung im gesellschaftlichen Diskurs zu erreichen. Mit diesem Förderprogramm steht eine finanzielle Unterstützung zur Verfügung, die es gemeinnützigen Organisationen ermöglicht, zukunftsorientierte und wirkungsvolle Projekte zu realisieren, die einen Beitrag zur Förderung der Völkerverständigung leisten.
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