Förderung der Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung
Die Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung fördert Projekte in Berlin und den neuen Bundesländern, die internationale Gesinnung, Toleranz und Völkerverständigung stärken. Onlineanträge können jederzeit eingereicht werden.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung der internationalen Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, um dem Rechtsextremismus und der Gewalt von Jugendlichen entgegenzuwirken.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Öffentliche Einrichtungen
- Bildungseinrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekte von und für Kinder und Jugendliche
- Projektstandort in Berlin oder den neuen Bundesländern
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Onlineantrag
- Verwendungsnachweis
Beschreibung
Die Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung fördert fortlaufend gemeinnützige Initiativen in Berlin und den neuen Bundesländern (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen), die sich dem gesellschaftlichen Zusammenhalt und der Demokratiebildung widmen. Ziel ist die Stärkung einer internationalen Gesinnung, die Toleranz auf allen Feldern der Kultur sowie den Gedanken der Völkerverständigung, um Rechtsextremismus und Jugendgewalt entgegenzuwirken. Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, sonstige Vereine, öffentliche Einrichtungen und Bildungseinrichtungen. Vorrangig unterstützt die Stiftung Projekte von und für Kinder und Jugendliche ab dem Vorschulalter bis Anfang zwanzig, darunter kulturelle, sportliche und pädagogische Maßnahmen sowie Aus- und Weiterbildungsvorhaben und Jugendaustauschprogramme, insbesondere mit Osteuropa und Israel.
Eine Antragstellung ist jederzeit online möglich und erfolgt über das offizielle Antragsformular. Neben dem Digitalantrag ist nach Projektabschluss ein Verwendungsnachweis einzureichen. Als Zuschussgeberin bietet die Stiftung flexible Mittel für Einzel- und Mehrjahresprojekte, solange sie am Standort Berlin oder in den neuen Bundesländern umgesetzt werden. Bewerber:innen sollten darlegen, wie ihre Initiative zur Förderung von Demokratie, interkulturellem Dialog und zivilgesellschaftlichem Engagement beiträgt. Die Stiftung für Toleranz und Völkerverständigung, gegründet 2001 von Dr. Friedrich Christian Flick in Potsdam, ist zudem bekannt für den mit 10.000 Euro dotierten „Steh-auf-Preis“ für Toleranz und Zivilcourage, der herausragende Jugendprojekte ehrt. Potenzielle Projektträger:innen erhalten alle Bewerbungsunterlagen sowie weitere Informationen auf Anfrage direkt über die Förderseite der Stiftung.
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