Förderung der Stiftung Gemeinde im Aufbruch (allgemeine Projektförderung)
Die Stiftung unterstützt Gemeinden und Initiativen der EKHN bei der geistlichen und organisatorischen Weiterentwicklung. Formlose Antragstellung ist bis zum 15. Mai und 15. Oktober eines jeden Jahres möglich.
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Förderkriterien
Förderziel
Finanzielle Unterstützung von Gemeinden, Nachbarschaftsräumen, Dekanaten und übergemeindlichen Initiativen der EKHN zur geistlichen Weiterentwicklung, Organisationsentwicklung und Umsetzung nachhaltiger diakonischer, missionarischer oder gemeindlicher Projekte.
Förderfähige Ausgaben
- Honorare externer Referent:innen
- Kosten für externe Expert:innen
- Fortbildungskosten für Leitende/Multiplikator:innen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Sachkosten (z.B. Instrumente, Werbematerialien, Möbel)
- Eigene Reisekosten (Fahrtkosten, Übernachtungen)
- Eigene Personalkosten
Antragsberechtigt
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Mitgliedschaft oder Zugehörigkeit zur EKHN
- Formlose Antragstellung
- Nachweis eines Eigenanteils
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Formloser Projektantrag
- Beschreibung der Idee (Inhalt, Zielgruppe, Zeitplan)
- Finanzierungsplan mit Eigenanteil
Bewertungskriterien
- Relevanz für die geistliche Weiterentwicklung
- Nachhaltigkeitsfokus
- Nachweis des Eigenanteils
- Multiplikator:innen-Einsatz
Beschreibung
Die Stiftung Gemeinde im Aufbruch fördert öffentliche Einrichtungen in Hessen und Rheinland-Pfalz, die sich der geistlichen und organisatorischen Weiterentwicklung innerhalb der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) widmen. Mit Zuschüssen für Projekte in den Themenfeldern Bildung, Beratung, Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie, Aus- und Weiterbildung sowie Arbeit und Soziales unterstützt die Stiftung Gemeinden, Nachbarschaftsräume, Dekanate und übergemeindliche Initiativen. Gefördert werden insbesondere Honorare externer Referent:innen, Kosten für externe Expert:innen und Fortbildungskosten für Leitende oder Multiplikator:innen. Projekte mit Fokus auf nachhaltige diakonische, missionarische oder gemeindliche Initiativen werden bevorzugt bedacht, wenn sie relevante Impulse für die geistliche Weiterentwicklung setzen und Multiplikator:innen einbinden. Eigenleistungen sind nachzuweisen, um die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der Vorhaben sicherzustellen.
Eine formlose Antragstellung ist bis zum 15. Mai und 15. Oktober eines jeden Jahres möglich. Zum vollständigen Antrag gehören eine Projektbeschreibung mit Zielen, Zielgruppen und Zeitplan sowie ein Finanzierungsplan, der den erforderlichen Eigenanteil ausweist. Nicht förderfähig sind Sachkosten wie Instrumente, Werbematerialien oder Möbel, eigene Personalkosten sowie Reisekosten der Antragstellenden. Die Entscheidung des Kuratoriums richtet sich nach der Relevanz für die geistliche Ausrichtung, dem Nachhaltigkeitsfokus und dem Einsatz von Multiplikator:innen. Die Förderung stärkt Gemeinden dabei, kreative Gottesdienstkonzepte, Glaubenskurse oder diakonische Projekte zu realisieren und langfristig in die Strukturen vor Ort zu integrieren.
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