Zuschuss

Förderung der Stiftung Glauben Leben im Bistum Trier

Fortlaufende Förderung der kirchlichen Bildungs-, Erziehungs- und Jugendarbeit im Bistum Trier durch die Stiftung Glauben Leben. Anträge jederzeit möglich.

Bildung Kinder und Jugendliche Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Rheinland-Pfalz
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Unterstützung der Erziehungs- und Bildungsarbeit in kirchlichen Kindertagesstätten, Schulen und Fachhochschulen sowie der Familien- und Erwachsenenbildung, Jugendarbeit sowie kultureller und pastoraler Angebote im Bistum Trier, mit besonderem Schwerpunkt auf Jugendseelsorge und Glaubenskommunikation.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Schriftlicher Antrag bei der Geschäftsstelle der Stiftung
  • Darlegung der Einhaltung der allgemeinen Grundsätze der Mittelvergabe
  • Angabe des einzusetzenden Personals mit Qualifikation
  • Vorlage eines Kostenplans
  • Vorlage eines Finanzierungsplans mit Angabe von Eigenmitteln und Drittmitteln
  • Mehr anzeigen

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Schriftlicher Antrag
  2. Kostenplan
  3. Finanzierungsplan
  4. weitere Auskünfte und Belege auf Anforderung

Beschreibung

Die Stiftung Glauben Leben im Bistum Trier fördert fortlaufend kirchliche Bildungs-, Erziehungs- und Jugendarbeit in Rheinland-Pfalz. Träger öffentlicher Einrichtungen sowie gemeinnützige Organisationen können Zuschüsse für Projekte in Kindertagesstätten, Schulen und Fachhochschulen beantragen. Ergänzend unterstützt die Stiftung Maßnahmen der Familien- und Erwachsenenbildung, kulturelle und pastorale Angebote sowie die Jugendarbeit im Bistum Trier. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Jugendseelsorge und Glaubenskommunikation; Initiativen mit innovativem Charakter erfahren dabei erhöhte Beachtung. Anträge sind jederzeit möglich und ermöglichen eine nachhaltige Stärkung des kirchlichen Engagements vor Ort.

Voraussetzung für eine Zuwendung ist ein schriftlicher Antrag bei der Geschäftsstelle der Stiftung, der die Einhaltung der allgemeinen Vergabekriterien darlegt. Ergänzend sind Qualifikationen des eingesetzten Personals, ein detaillierter Kostenplan sowie ein vollständiger Finanzierungsplan mit Angaben zu Eigen- und Drittmitteln vorzulegen. Auf Anforderung sind weitere Auskünfte, Belege und Nachweise zu erbringen, damit alle offenen Fragen geklärt werden können. Erst nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen erfolgt eine Prüfung des Fördervorhabens. Durch diese transparenten Vorgaben trägt die Stiftung Glauben Leben dazu bei, kirchliche Bildungs- und Jugendarbeit langfristig zu stärken und zukunftsorientierte Projekte wirkungsvoll zu unterstützen.

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