Zuschuss

Förderung der Stiftung Irene (Autismus)

Die Stiftung Irene fördert Organisationen und Projekte für Menschen im Autismus-Spektrum, u. a. Beratungs-, Freizeit- und Sportangebote sowie Forschungs- und Bildungsvorhaben. Anträge jederzeit möglich.

Soziales Gesundheit Beratung Bildung Sport

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Deutschland (bundesweit)

Förderziel

Finanzielle Unterstützung von Institutionen und Projekten, die Angebote und Hilfen für Menschen im Autismus-Spektrum bereitstellen, um deren Teilhabe und Selbsthilfe zu fördern.

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Allgemeine Lebenshaltungskosten
  • Kosten für Schul- und Berufsausbildung bzw. Studium
  • Ausbildung von Assistenzhunden
  • Fahrtkosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Bildungseinrichtungen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Antragsteller müssen Organisationen oder Institutionen sein, keine Einzelpersonen
  • Projekte müssen konkret und noch nicht abgeschlossen sein
  • Satzungskonformität des Vorhabens

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Ausgefüllter Förderantrag
  2. Ziele und Tätigkeit der Organisation (max. ½ Seite)
  3. Projektbeschreibung und Begründung (max. 2 Seiten)
  4. Finanzierungsplanung
  5. Kontodaten

Beschreibung

Die Stiftung Irene unterstützt bundesweit gemeinnützige und öffentliche Organisationen, Bildungseinrichtungen sowie Vereine, die sich der Förderung von Menschen im Autismus-Spektrum widmen. Im Mittelpunkt stehen Projekte und Angebote aus den Bereichen Beratung, Freizeitgestaltung, Sport, Selbsthilfe sowie Forschungs- und Bildungsvorhaben. Ziel der Förderung ist die Stärkung von Teilhabe und Selbsthilfe, indem neuartige oder noch nicht abgeschlossene Initiativen finanziell begleitet werden. Besonders willkommen sind Anträge für familienentlastende Aktivitäten wie pädagogisch begleitete Geschwistertreffs, Sportangebote oder freizeitpädagogische Maßnahmen, deren Finanzierung durch Kostenträger nur begrenzt möglich ist. Zudem fördert die Stiftung Anschubfinanzierungen für Studienmodule oder Promotionsstipendien, um das Wissen über Autismus-Spektrum-Störungen zu erweitern und die Verschränkung von Forschung und Praxis zu fördern.

Als Zuschussgeberin ermöglicht die Stiftung Irene eine fortlaufende Antragstellung ohne feste Fristen. Förderberechtigt sind ausschließlich Organisationen und Institutionen; Einzelpersonen werden nicht berücksichtigt. Voraussetzung für eine Zuwendung ist die satzungskonforme Ausrichtung des Projekts, das konkrete Zielsetzung und eine transparente Finanzplanung aufweist. Nicht förderfähig sind allgemeine Lebenshaltungskosten, Aus- und Weiterbildungen inklusive Studiengebühren, Assistenzhund-Ausbildungen sowie Fahrtkosten. Für die Antragstellung sind ein ausgefüllter Förderantrag, eine Kurzbeschreibung der Organisation (max. ½ Seite), eine detaillierte Projektbeschreibung (max. 2 Seiten), eine Finanzierungsplanung und Kontodaten einzureichen. Die Entscheidung erfolgt durch den Vorstand der Stiftung Irene; ein Rechtsanspruch besteht nicht. Durch die gezielte finanzielle Unterstützung wird die soziale, gesundheitliche und bildungsbezogene Arbeit für Menschen im Autismus-Spektrum nachhaltig gestärkt.

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