Zuschuss

Förderung der Stiftung Kaplan Gerhard Hirschfelder

Förderung von Projekten zur Pflege des kulturellen und religiösen Erbes der Grafschaft Glatz durch die Stiftung Kaplan Gerhard Hirschfelder. Unterstützung für Kultur-, Kunst- und Geschichtsarbeiten sowie Vorträge, Tagungen und religiöse Veranstaltungen.

Kultur Bauten und Denkmalschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: EU
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Stiftung Kaplan Gerhard Hirschfelder unterstützt gemäß Satzung die Pflege des kulturellen und religiösen Erbes der Grafschaft Glatz, einschließlich Musik, Dichtung, Literatur und Kunst, sowie die Erhaltung von Kulturgütern und geschichtlichen Dokumenten. Gefördert werden Projekte zur Kultur, Kunst und Geschichte der Region, die Herausgabe einschlägiger Schriften, Archivierungs- und Dokumentationsarbeiten sowie die Organisation von Vorträgen, Tagungen und religiösen Veranstaltungen.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projekt muss Kultur, Kunst oder Geschichte der Grafschaft Glatz fördern
  • Projektinhalt muss mit satzungsgemäßen Zwecken der Stiftung übereinstimmen

Bewertungskriterien

  • Beitrag zur Erhaltung des Kulturerbes
  • Kommunikations- und Bildungswirkung des Projekts

Beschreibung

Die Stiftung Kaplan Gerhard Hirschfelder fördert kontinuierlich Projekte zur Bewahrung und Vermittlung des kulturellen sowie religiösen Erbes der historischen Grafschaft Glatz. Gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, Vereine und Privatpersonen aus der EU können einen Zuschuss für Initiativen in den Bereichen Kultur, Kunst, Denkmalpflege, Literatur, Musik und Geschichte beantragen. Gefördert werden beispielsweise die Herausgabe einschlägiger Schriften, Archivierungs- und Dokumentationsvorhaben ebenso wie Vorträge, Tagungen und religiöse Veranstaltungen. Ziel ist es, das Interesse an der regionalen Tradition zu wecken, Kulturgüter zu erhalten und das Miteinander von deutschen, polnischen und tschechischen Partner:innen zu stärken. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht, daher entscheidet ein Beirat über die Mittelvergabe gemäß den satzungsgemäßen Vorgaben.

Projekte müssen einen klaren Bezug zur Kultur, Kunst oder Geschichte der Grafschaft Glatz aufweisen und den Fördergrundsätzen der Stiftung entsprechen. Bewertungskriterien sind der Beitrag zur Erhaltung des Kulturerbes sowie die Kommunikations- und Bildungswirkung der eingereichten Vorhaben. Die Antragstellung ist jederzeit möglich und bietet eine unbefristete Chance, nachhaltige Impulse für die Region zu setzen. Die Stiftung unterstützt neben traditionellen Denkmalpflegeprojekten auch innovative Formate, die das kulturelle Andenken lebendig halten und den interkulturellen Dialog fördern. Durch diese offene Ausschreibung erhalten engagierte Initiativen wertvolle Anschubfinanzierungen, um das reiche Vermächtnis der Grafschaft Glatz einem breiten Publikum näherzubringen.

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