Zuschuss

Förderung der Stiftung KiBa – Erhaltungsmaßnahmen an evangelischen Kirchen

Förderung baulicher Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen an evangelischen Kirchen in Deutschland mit Blick auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz. Anträge jährlich online ab Mitte Januar, Einsendeschluss 30.06.

Bauten und Denkmalschutz Kultur Klimaschutz Umwelt-/Naturschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
30.06.2026 Noch 15 Tage
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Deutschland (bundesweit)
Projektstart ab: 01.01.2027
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von baulichen Maßnahmen zum Erhalt, zur Restaurierung und zur Wiederherstellung der Nutzbarkeit historischer Kirchenbauten der Evangelischen Kirche in Deutschland und ihrer Gliedkirchen, ergänzend zu staatlicher Denkmalförderung und unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeits- und Klimaschutzaspekten.

Förderfähige Ausgaben

  • Bauliche Erhaltungsmaßnahmen
  • Substanzerhaltende Sanierung (Dach, Fach, Innenraum)
  • Einbau einfacher Sanitäreinrichtungen und Küchen
  • Herstellung von Barrierefreiheit
  • Klimaschonende Heizungs- und Entsorgungsanlagen
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Nicht förderfähige Ausgaben

  • Erwerb von Gebäuden oder beweglichen Ausstattungsgegenständen
  • Bewirtschaftungskosten
  • Neue künstlerische Gestaltungen
  • Neue Beleuchtungskörper und -anlagen
  • Neue Glocken- und Läuteanlagen
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Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Gemeindebezug zum Förderobjekt
  • Gewährleistung regelmäßiger kirchlicher Nutzung
  • Nachweislich hohes bürgerschaftliches Engagement
  • Unvermögen der Kirchengemeinde zur vollständigen Eigenfinanzierung
  • Eigenbeteiligung der Kirchengemeinde in angemessener Höhe
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Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Online-Antrag (digital)
  2. Unterschriebenes und gesiegeltes Antrags­exemplar
  3. Begründung und Zielstellung des Vorhabens
  4. Maßnahmenplan
  5. Stellungnahme der Landeskirche/des Kirchenkreises
  6. Erforderliche Gutachten und Fach­stellungen
  7. Aussagekräftige Fotos (mind. 8 Megapixel)
  8. Detaillierter Finanzierungsplan

Bewertungskriterien

  • Bürgerschaftliches Engagement
  • Nachhaltigkeits- und Klimaschutzaspekte
  • Regelmäßige kirchliche Nutzung
  • Unvermögen der Eigenfinanzierung
  • Qualität von Planung und Dokumentation

Beschreibung

Die Stiftung zur Bewahrung kirchlicher Baudenkmäler in Deutschland (KiBa) unterstützt seit 1997 landesweit die Erhaltung evangelischer Kirchenbauten. Ziel der jährlichen Zuschussförderung ist die substanzerhaltende Sicherung, Restaurierung und Nutzungswiederherstellung historischer Architektur unter besonderer Berücksichtigung von Nachhaltigkeits- und Klimaschutzaspekten. Antragsberechtigt sind evangelische Kirchengemeinden der EKD und gleichgestellte kirchliche Träger, die nachweislich bürgerschaftliches Engagement, eine regelmäßige liturgische Nutzung und eine angemessene Eigenbeteiligung gewährleisten. Gefördert werden Maßnahmen ab einem Mindestvolumen von 15.000 €, darunter Dach- und Fachsanierungen, Innenraumerhalt, einfache Sanitäreinrichtungen, barrierefreie Zugänge sowie klimaschonende Heizungs- und Entsorgungsanlagen. Planungs- und Gutachterleistungen (HOAI Phasen 3–9) sind ebenfalls förderfähig, sofern klima- und umweltfreundliche Verfahren angewendet werden. Der Förderbeitrag ergänzt staatliche Denkmalprogramme und erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

Der digitale Antragsprozess startet jährlich Mitte Januar und endet am 30. Juni. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft im Verein zur Förderung der Stiftung KiBa e. V. für mindestens fünf Jahre. Der Online-Antrag muss um einen detaillierten Maßnahmen- und Finanzierungsplan, Stellungnahmen der Landeskirche bzw. des Kirchenkreises, aussagekräftige Fotos (mindestens 8 Megapixel) sowie erforderliche Gutachten ergänzt werden. Eine Begleitung durch kirchliche Baudienststellen und qualifizierte Restaurator:innen oder Planungsbüros ist verpflichtend. Die Auswahl erfolgt anhand von bürgerschaftlichem Engagement, Klimaschutzkriterien, Nutzungskonzept und Qualität der Dokumentation. Bewilligte Projekte können ab Januar 2027 realisiert werden; ein Verwendungsnachweis ist innerhalb eines Jahres nach Mittelzusage vorzulegen. Diese Förderinitiative ermöglicht es Kirchengemeinden, das kulturelle und spirituelle Erbe nachhaltig zu sichern und Kirchen als lebendige Gemeindemittelpunkte zu erhalten.

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