Förderung der Stiftung kinder- und familienfreundliches Melsungen (Projektzuwendungen)
Die Stiftung kinder- und familienfreundliches Melsungen vergibt freiwillige Projektzuwendungen für Vorhaben in Melsunger Einrichtungen und Vereinen, die dem Stiftungszweck dienen. Anträge schriftlich mit Finanzierungsplan einreichen bis 31.01. des Förderjahres, Entscheidung Anfang März.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Projekten in Melsunger Einrichtungen und Vereinen, die den Stiftungszweck – Maßnahmen zur Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen, Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie generationenübergreifende Projekte – erfüllen.
Förderfähige Ausgaben
- Personalkosten
- Sachkosten
- Reisekosten
- Unterbringung
- Verbrauchsmaterial
- Mehr anzeigen
Nicht förderfähige Ausgaben
- Maßnahmen mit kommerziellen Zwecken
- Maßnahmen, die aus eigenen Mitteln zu bestreiten sind
- Maßnahmen, die nicht dem Stiftungszweck dienen
Antragsberechtigt
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Vorhaben in Melsunger Einrichtungen oder Vereinen
- Erfüllung des Stiftungszwecks (Erziehung, Bildung, Betreuung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, generationenübergreifend)
- schriftlicher Antrag mit Finanzierungsplan
- Einreichung bis 31.01. des Förderjahres
- keine kommerziellen Zwecke
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular mit Finanzierungsplan
- Einwilligungserklärung gem. Art. 6 DSGVO
- Einwilligungserklärung Bild, Ton, Video gem. § 22 KUG
- Abschlussbericht
- Verwendungsnachweis
Bewertungskriterien
- Erfüllung des Stiftungszwecks
- Nutzen für Kinder, Jugendliche und Familien
- Vernetzung mit anderen Akteuren
Beschreibung
Die Stiftung kinder- und familienfreundliches Melsungen unterstützt gemeinnützige Vereine, öffentliche Einrichtungen und Privatpersonen in Melsungen mit freiwilligen Projektzuwendungen. Gefördert werden Initiativen, die den Stiftungszweck – Maßnahmen zur Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen, Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie generationenübergreifende Projekte – erfüllen. Schwerpunktmäßig werden Projekte aus den Bereichen Bildung, Musik, Beratung, Gesundheit, Kultur & Medien sowie Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie gefördert. Die Förderung erstreckt sich auf Personalkosten, Sach- und Verbrauchsmaterialien, Reise- und Unterbringungskosten sowie sonstige projektbezogene Ausgaben, sofern keine kommerziellen Zwecke verfolgt werden und ein erkennbarer Nutzen für Kinder, Jugendliche und Familien entsteht. Eine enge Vernetzung mit anderen Akteur:innen vor Ort wird positiv bewertet und trägt zu nachhaltigen Effekten im gesamten Landkreis Hessen bei.
Interessierte Antragsteller:innen reichen einen schriftlichen Antrag mit detailliertem Finanzierungsplan, Einwilligungserklärungen (DSGVO, Bild-, Ton- und Videoaufnahmen), Abschlussbericht sowie Verwendungsnachweis bis spätestens 31. Januar des jeweiligen Förderjahres im Kinder- und Familienbüro ein. Die Vergabe erfolgt nach Prüfung der Fördervoraussetzungen und Bewertungskriterien – insbesondere Erfüllung des Stiftungszwecks, nachhaltiger Nutzen und Vernetzungspotenzial – durch das Kuratorium Anfang März. Abschlussberichte und Verwendungsnachweise sind zeitnah zum Projektende, spätestens zum Jahresende, vorzulegen. Dieses transparente Verfahren gewährleistet eine zielgerichtete Vergabe von Zuschüssen und trägt dazu bei, das familienfreundliche Melsungen langfristig zu stärken.
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