Diese Förderung ist nicht mehr aktuell
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Förderung der Stiftung Kirche für Sulingen
Die Stiftung Kirche für Sulingen vergibt laufend Zuschüsse für gemeinnützige Projekte der Ev.-luth. Kirchengemeinde Sulingen und Umgebung – von Bau- und Denkmalspflege über Kirchenmusik und Jugend- sowie Freizeitarbeit bis zu kulturellen Veranstaltungen.
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Förderkriterien
Förderziel
Unterstützung gemeinnütziger Projekte in Stadt und Umgebung Sulingen, insbesondere Erhalt und Ausgestaltung kirchlicher Gebäude, Förderung von Kirchenmusik, Jugend- und Freizeitarbeit, kulturellen Veranstaltungen sowie Freiwilliges Soziales Jahr.
Förderfähige Ausgaben
- Baukosten
- Materialkosten
- Veranstaltungskosten
- Personalkosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Projektrealisierung in Sulingen oder näherer Umgebung
- Projekt im kirchlichen, sozialen oder kulturellen Bereich
Bewertungskriterien
- Gemeinnützigkeit und kirchlicher Bezug
- Ortsbezug zu Sulingen
- Nachhaltigkeit und Langfristigkeit des Projekts
- Nutzen für die Kirchengemeinde
Beschreibung
Die Stiftung Kirche für Sulingen fördert kontinuierlich gemeinnützige Projekte der Evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Sulingen und deren Umfeld in Niedersachsen. Förderberechtigte sind gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die sich in den Bereichen Bau- und Denkmalpflege, Kirchenmusik, Kinder- und Jugendarbeit, kulturelle Veranstaltungen sowie Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt und Demokratie engagieren. Ziel der Stiftung ist der Erhalt und die Ausgestaltung kirchlicher Gebäude, die Stärkung des Freiwilligen Sozialen Jahres und die Unterstützung lokaler Kultur- und Jugendgruppen. Die Vergabe erfolgt als Zuschuss, wobei der Ortsbezug zu Sulingen und die langfristige Wirkung der Maßnahmen im Mittelpunkt stehen. Anträge können ganzjährig eingereicht werden.
Gefördert werden Ausgaben für Bau- und Materialkosten, Veranstaltungskosten sowie Personalkosten, die unmittelbar dem gemeinnützigen oder kirchlichen Zweck dienen. Zu den Bewertungskriterien zählen die nachgewiesene Gemeinnützigkeit, der kirchliche Bezug, die Nachhaltigkeit der geplanten Projekte und der Nutzen für die Kirchengemeinde. Besonders angesprochen sind Jugend- und Freizeitgruppen, Kirchenmusikensembles, lokale Kulturveranstalter:innen sowie Freiwilligendienstleistende, die durch die Stiftung materielle und ideelle Unterstützung erhalten. Durch die stabile Kapitalbasis sichert die Stiftung die kontinuierliche Förderung kommunaler und kirchlicher Initiativen in Sulingen und Umgebung, um Kirche und Gemeinschaft lebendig zu gestalten sowie kulturelle und soziale Angebote nachhaltig zu stärken.
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