Zuschuss

Förderung der Stiftung „Kirche im Dorf“

Die Stiftung „Kirche im Dorf“ fördert Projekte zur Stärkung des geistlichen Lebens und ehrenamtlicher Initiativen in ländlichen Gemeinden der EKBO. Anträge können viermal jährlich nach Vorlage des Formulars eingereicht werden.

Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie Kinder und Jugendliche Bildung Kultur Musik

Entdecke dein Potenzial mit KI-Unterstützung

  • Finde heraus, ob diese Förderung zu deinem Vorhaben passt
  • Entwickle deinen Antrag gemeinsam mit KI
  • Lass dich mit vielen weiteren passenden Förderungen matchen

Förderkriterien

Bewerbungsfrist:
23.01.2024
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Berlin, Brandenburg, Sachsen
Projektstart ab: 01.03.2024
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Gefördert werden Vorhaben, die den christlichen Glauben stärken und ausweiten, ehrenamtlich Tätige unterstützen, zeitgemäße Ausdrucksformen des evangelischen Glaubens entwickeln sowie Kindern und Jugendlichen den Glauben näherbringen und Kirchenmusik bzw. kirchliche Kunst fördern.

Förderfähige Ausgaben

  • Sachmittel
  • Drucksachen
  • Internetpräsenz
  • Fahrtkosten
  • Personal
  • Mehr anzeigen

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Laufende Kosten (Miete, Personal)

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO)
  • Projekt in einer Kirchengemeinde der EKBO
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid)
  • Angemessene Eigenbeteiligung

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Antrag auf Fördermittel
  2. Nachweis der Gemeinnützigkeit (Freistellungsbescheid)
  3. Kosten- und Finanzierungsplan

Bewertungskriterien

  • Einbindung in die kirchliche Arbeit
  • Eigenmittelanteil
  • Innovationsgehalt im Glaubensausdruck

Beschreibung

Die Stiftung „Kirche im Dorf“ unterstützt kirchliche Projekte in ländlichen Gemeinden der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) mit unbürokratischen Zuschüssen. Gefördert werden Vorhaben, die den christlichen Glauben in modernen Ausdrucksformen stärken, ehrenamtlich Engagierte begleiten, Kinder und Jugendliche an religiöse Themen heranführen sowie kirchenmusikalische und kunstbezogene Initiativen vorantreiben. Bewerbungsberechtigt sind gemeinnützige Kirchengemeinden, Werke, Einrichtungen und Vereine in Berlin, Brandenburg und Sachsen. Die Auswahl orientiert sich an der sinnvollen Einbindung in die gemeindliche Arbeit, einem angemessenen Eigenmittelanteil und dem Innovationsgehalt im Glaubensausdruck.

Für die Beantragung sind ein ausgefüllter Antrag auf Fördermittel, ein aktueller Freistellungsbescheid und ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan erforderlich, der die Eigenbeteiligung sowie den gewünschten Zuschussbedarf ausweist. Förderfähig sind Ausgaben für Sachmittel, Drucksachen, Internetpräsenz, Fahrtkosten, Personal und weitere projektbezogene Posten – laufende Gemeindekosten wie Miete oder Personal sind ausgeschlossen. Anträge können viermal jährlich eingereicht werden, jeweils bis zum 23. Januar (für Projekte ab 1. März), 30. April (ab 7. Juni) und 27. August (ab 1. Oktober). Nach positiver Entscheidung leistet die Stiftung eine Auszahlung gegen Nachweis und schließt eine Förderung in der Regel nach zwei Projektphasen ab. Mit diesem Förderangebot möchte die Stiftung „Kirche im Dorf“ das geistliche Leben in ihrer Region dynamisieren und zukunftsfähige Glaubensangebote etablieren.

Antrag starten →

Bereit, deine Förderung zu sichern?

Registriere dich jetzt und lass dich von unserer KI durch den Antragsprozess begleiten – von der Eignungsprüfung bis zum fertigen Antrag.