Förderung der Stiftung Kloster Unser Lieben Frauen
Die Stiftung Kloster Unser Lieben Frauen fördert Kunst und Kultur im Raum Magdeburg. Anträge sind vor Projektbeginn fristgerecht einzureichen (bis 5.000 € drei Monate vorher, über 5.000 € sechs Monate vorher).
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Kunst und Kultur im Raum Magdeburg.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Unternehmen
- Bildungseinrichtungen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragsfristen einhalten: bis 3 Monate vor Projektbeginn bei Fördersumme ≤5.000 €
- Antragsfristen einhalten: bis 6 Monate vor Projektbeginn bei Fördersumme >5.000 €
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Ausführliche Projektbeschreibung
- Kostenschätzung und Kosten- und Finanzierungsplan
- Nachweis des Eigenanteils
- ggf. Fotos
- Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag (bei Vereinen)
- Auszug aus dem Vereins-/Handelsregister
- Nachweis der Gemeinnützigkeit/Freistellungsbescheid
Beschreibung
Die Förderung der Stiftung Kloster Unser Lieben Frauen stärkt seit Jahren das kulturelle Gefüge im Raum Magdeburg, indem sie Projekte aus den Bereichen Kunst, Kultur und Medien gezielt unterstützt. Privatpersonen, Bildungseinrichtungen, Unternehmen sowie gemeinnützige und öffentliche Organisationen können Zuschüsse beantragen, um vielfältige künstlerische Vorhaben und kulturelle Initiativen zu realisieren. Das Förderziel zielt auf nachhaltige Impulse für die regionale Kulturszene, um neue Formate, Ausstellungen, Performances oder Medienproduktionen zu ermöglichen. Künstler:innen, Kulturschaffende und Institutionen profitieren von einer finanziellen Beteiligung, die ihnen Planungssicherheit und kreative Freiräume verschafft.
Förderanträge sind vor Projektbeginn fristgerecht einzureichen: Für bewilligte Summen bis zu 5.000 € erfolgt der Eingang mindestens drei Monate vorher, bei darüber hinausgehenden Beträgen sechs Monate vor Start. Grundlage bildet das vollständig ausgefüllte Antragsformular, ergänzt um eine ausführliche Projektbeschreibung, eine detaillierte Kosten- und Finanzierungsplanung sowie den Nachweis des Eigenanteils. Vereine legen zudem Satzung, Registerauszug und Gemeinnützigkeitsnachweis vor. Ggf. können Fotos und eine Begründung für einen vorzeitigen Maßnahmebeginn eingereicht werden. Nach Bewilligung sind Auszahlungs- und Verwendungsnachweise zu erbringen, um Transparenz und ordnungsgemäße Mittelverwendung sicherzustellen. Diese regelmäßigen Fördermöglichkeiten bieten allen Kulturschaffenden im Magdeburger Raum eine verlässliche Plattform, um innovative Projekte zum Nutzen der gesamten Region umzusetzen.
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