Zuschuss

Förderung der Stiftung Kreis-Jugendfeuerwehr Schaumburg

Die Stiftung Kreis-Jugendfeuerwehr Schaumburg fördert mit den Erträgen aus ihrem Vermögen Projekte der Kreis-Jugendfeuerwehr Schaumburg e.​V. und unterstützt insbesondere Teilnehmende an Fahrten und Zeltlagern, deren Teilnahme sonst aus finanziellen Gründen nicht möglich wäre.

Kinder und Jugendliche Soziales Bildung

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Niedersachsen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Förderung von Projekten der Kreis-Jugendfeuerwehr Schaumburg e.​V. durch die Erträge des Stiftungsvermögens, insbesondere zur finanziellen Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwächeren Familien bei Fahrten und Zeltlagern.

Förderfähige Ausgaben

  • Teilnahmegebühren für Fahrten
  • Zeltlagerkosten

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Projektträger muss die Kreis-Jugendfeuerwehr Schaumburg e.​V. sein
  • Teilnehmer kommen aus Familien mit geringem Einkommen

Beschreibung

Die Stiftung Kreis-Jugendfeuerwehr Schaumburg setzt sich für die Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen der Kreis-Jugendfeuerwehr Schaumburg e. V. ein. Aus den Erträgen des 2007 gegründeten Stiftungsvermögens werden jährlich Programme und Projekte finanziert, die die Teilhabe an Fahrten und Zeltlagern ermöglichen. Insbesondere werden Teilnehmer:innen aus Familien mit geringem Einkommen unterstützt, damit weder Teilnahmegebühren noch Unterkunftskosten die aktive Mitgestaltung im Jugendfeuerwehrkontext verhindern. Auf diese Weise fördert die Stiftung nicht nur feuerwehrtechnische Kenntnisse und soziale Kompetenzen, sondern auch das Engagement für das Gemeinwohl und den Dienst am Nächsten in der Region Niedersachsen.

Förderberechtigt ist ausschließlich die Kreis-Jugendfeuerwehr Schaumburg e. V., die als Projektträgerin Anträge auf Zuschüsse stellen kann. Gefördert werden Teilnahmegebühren für Fahrten sowie Zeltlagerkosten, wobei eine kontinuierliche Antragsstellung ohne feste Frist möglich ist. Durch die offene Beantragungsfrist wird eine flexible Planung von Freizeiten gewährleistet und gewährleistet, dass auch kurzfristige Projekte finanziell abgesichert werden können. Gemeinnützige Organisationen innerhalb der Kreis-Jugendfeuerwehr realisieren die Projekte, während die Stiftung die finanzielle Grundlage schafft, um jungen Menschen unabhängig von ihren familiären Voraussetzungen Teilhabe zu ermöglichen. Interessierte Träger finden sämtliche Formulare und Informationen unter der Rubrik „Unterstützen“ auf der Website der Kreis-Jugendfeuerwehr Schaumburg.

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