Förderung der Stiftung Kulturerbe im ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern
Die Stiftung Kulturerbe im ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Projekte zur Erhaltung und Pflege des ländlichen Kulturerbes durch Erfahrungsaustausch, finanzielle Förderung von Sanierungsmaßnahmen sowie Übernahme gefährdeter Objekte und Treuhandschaften.
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Förderkriterien
Förderziel
Erhaltung und Pflege des Kulturerbes im ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere durch Erfahrungsaustausch zu Nutzung, Erhalt und Finanzierung von Gutsanlagen, Übernahme gefährdeter Objekte sowie Betreuung in Treuhandschaften.
Förderfähige Ausgaben
- Sanierungs- und Restaurierungskosten
- Pflege- und Erhaltungsaufwendungen
- Kosten für Beratung und Forschung
- Kosten für Erfahrungsaustausch und Veranstaltungen
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Stiftungen
- Unternehmen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projektstandort in Mecklenburg-Vorpommern
- Erhaltungs- oder Sanierungsmaßnahmen an denkmalgeschützten Anlagen
Beschreibung
Die Stiftung Kulturerbe im ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern bietet eine kontinuierlich geöffnete Zuschussförderung zur Sicherung und Pflege historischer Guts- und Parkanlagen im Nordosten Deutschlands. Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen, Unternehmen und Stiftungen können Anträge für Sanierungs-, Restaurierungs- sowie Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen an denkmalgeschützten Objekten einreichen, sofern sich der Projektstandort in Mecklenburg-Vorpommern befindet. Darüber hinaus werden Beratungskosten, Forschungsvorhaben und Veranstaltungen zum Erfahrungsaustausch gefördert. Ziel ist es, gefährdete Objekte zu übernehmen und als Treuhandprojekte langfristig zu betreuen, um das ländliche Kulturerbe in seiner Vielfalt zu erhalten und neue Nutzungskonzepte zu etablieren.
Eigentümer:innen und Betreiber:innen von Baudenkmalen, kommunale Träger:innen sowie engagierte Akteur:innen aus Vereinen und Initiativen profitieren von Finanzhilfen und fachlicher Begleitung. Der Austausch mit Expert:innen zu Finanzierung, Pflege und Nutzung historischer Ensembles stärkt die regionale Kultur- und Medienlandschaft und fördert nachhaltige Stadt- und Dorfentwicklung. Anträge können jederzeit gestellt werden, eine fristgebundene Einreichung entfällt. Interessierte werden ermutigt, ihre Projektideen vorab mit dem Kuratorium zu besprechen und die Satzung einzusehen, um die Erfolgschancen ihres Vorhabens zu maximieren und zum Erhalt wertvoller Kulturgüter im ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommerns beizutragen.
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