Förderung der Stiftung Leben im Alter
Die Stiftung Leben im Alter unterstützt ältere Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen des AWO-Bezirks Westliches Westfalen im Einzelfall (z.B. bei Altersarmut) sowie durch Modellprojekte wie Sinnesgärten, Snoezelräume, innovative Seniorenzentren und Forschungsvorhaben.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung des Wohlfahrtswesens in stationären Altenhilfeeinrichtungen der AWO im Bezirk Westliches Westfalen; Unterstützung mildtätiger Zwecke, Einzelhilfen bei Altersarmut sowie die Realisierung innovativer und an den Bedürfnissen älterer Menschen orientierter Projekte und Forschungsvorhaben.
Förderfähige Ausgaben
- Sachkosten
- Infrastrukturmaßnahmen
- Projektpersonalkosten
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Standort in den Kreisen Siegen-Wittgenstein, Olpe oder im Bezirk Westliches Westfalen
- Trägerschaft als gemeinnützige oder öffentliche Einrichtung
- Projektbezug zur stationären Altenhilfe oder Innovationscharakter
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Projektbeschreibung mit Zielsetzung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
Bewertungskriterien
- Innovationsgehalt des Projekts
- Orientierung an den Bedürfnissen älterer Menschen
- Nachhaltigkeit und Umsetzbarkeit
Beschreibung
Die Stiftung Leben im Alter fördert gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen, die sich der stationären Altenhilfe im AWO-Bezirk Westliches Westfalen widmen. Mit einem alle drei Jahre verliehenen Preisgeld in Höhe von 3.000 € werden besonders innovative und bedarfsorientierte Ansätze ausgezeichnet. Gefördert werden Modellprojekte wie Sinnesgärten für Menschen mit Demenz, Snoezelräume, neuartige Seniorenzentren sowie Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Pflegequalität. Im Einzelfall unterstützt die Stiftung auch bedürftige Bewohner:innen, die unter Altersarmut leiden oder mangelnde Teilhabe finanzieren können. Die kontinuierliche Vergabe von Zuschüssen ermöglicht es, flexibel auf soziale und gesundheitliche Herausforderungen in der Altenhilfe zu reagieren.
Teilnahmeberechtigt sind gemeinnützige oder öffentliche Träger mit Sitz in den Kreisen Siegen-Wittgenstein, Olpe oder dem Gebiet Westliches Westfalen. Gefördert werden Ausgaben für Sachkosten, Infrastrukturmaßnahmen und Projektpersonalkosten. Die Auswahl erfolgt nach den Kriterien Innovationsgehalt, Orientierung an den Bedürfnissen älterer Menschen sowie Nachhaltigkeit und Umsetzbarkeit. Einzureichen sind eine Projektbeschreibung mit Zielsetzung, ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan sowie der Nachweis der Gemeinnützigkeit. Anträge können jederzeit gestellt werden, da die Frist laufend geöffnet ist. Durch die Vergabe von Einzelhilfen und die Realisierung zukunftsweisender Konzepte leistet die Stiftung einen wertvollen Beitrag zur Würde und Teilhabe Älterer in stationären Pflegeeinrichtungen.
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