Zuschuss

Förderung der Stiftung Lebenshilfe Kreis Euskirchen

Die Stiftung Lebenshilfe Kreis Euskirchen unterstützt Menschen mit Behinderung aller Altersstufen, insbesondere mit geistiger Behinderung, im Kreis Euskirchen und näherer Umgebung durch Ausstattung von Wohnraum und Trägerschaft von Einrichtungen zur Frühförderung, Bildung, Betreuung, Erholung und Freizeit.

Soziales Gesundheit Bildung Wohnungsbau & Modernisierung Kultur

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Nordrhein-Westfalen

Förderziel

Hilfe und Teilhabe für Menschen mit Behinderung aller Altersstufen, besonders mit geistiger Behinderung, im Kreis Euskirchen und dessen näherer Umgebung. Der Stiftungszweck wird durch Ausstattung von Wohnräumen sowie Trägerschaft von Einrichtungen zur Frühförderung, Bildung, Betreuung, Erholung und Freizeitgestaltung realisiert.

Förderfähige Ausgaben

  • Ausstattung von Wohnräumen
  • Einrichtungskosten für Frühförderung
  • Bildungs- und Betreuungsangebote
  • Erholungs- und Freizeitangebote

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Beschreibung

Die Stiftung Lebenshilfe Kreis Euskirchen fördert barrierefreie Teilhabe und Lebensqualität für Menschen mit Behinderung aller Altersstufen, mit einem besonderen Fokus auf Personen mit geistiger Behinderung im Kreis Euskirchen und dessen näherer Umgebung. Seit 2003 setzt sich die gemeinnützige Stiftung dafür ein, Wohnräume bedarfsgerecht auszustatten und bedarfsgerechte Einrichtungen zu betreiben, die Frühförderung, Bildung, Betreuung sowie Erholungs- und Freizeitangebote ermöglichen. Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen aus Nordrhein-Westfalen können Zuschüsse beantragen, um inklusive Infrastruktur und soziale Teilhabe dauerhaft zu stärken.

Die Förderung erfolgt als kontinuierlich verfügbare finanzielle Unterstützung für die Ausstattung von Wohnräumen und die Einrichtung von Diensten und Angeboten in den Bereichen Frühförderung, Bildung, Betreuung, Erholung und Freizeitgestaltung. Antragsteller:innen können Zuschüsse für Einrichtungskosten, Bildungs- und Betreuungsangebote sowie Erholungs- und Freizeitmaßnahmen in ihrem Fördergebiet erhalten. Mit dieser Förderart unterstützt die Stiftung nachhaltige Projekte im sozialen, gesundheitlichen, kulturellen sowie infrastrukturellen Bereich und leistet einen Beitrag zur inklusiven Stadt- und Regionalentwicklung.

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