Zuschuss

Förderung der Stiftung Lebenshilfe Lippstadt (Direkte finanzielle Hilfe)

Die Stiftung Lebenshilfe Lippstadt gewährt Menschen mit Behinderung direkte finanzielle Hilfe, etwa für therapeutische Hilfsmittel, Möbel für selbständiges Wohnen oder Ferienmaßnahmen, insbesondere bei wirtschaftlich schwieriger Situation. Anträge sind jederzeit möglich.

Soziales Gesundheit

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Nordrhein-Westfalen

Förderziel

Durch die Stiftung sollen Menschen mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung, die keinen ausreichenden familiären Beistand haben oder sich selbst nicht helfen können, direkte finanzielle oder sachliche Unterstützung erhalten, z. B. für therapeutische Hilfsmittel, die Anschaffung von Möbeln für eine selbständige Wohnform oder eine Ferienmaßnahme.

Förderfähige Ausgaben

  • Therapeutische Hilfsmittel
  • Möbel für selbständige Wohnform
  • Ferienmaßnahmen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Nachweis einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung
  • Wirtschaftlich schwierige Situation
  • Kein ausreichender familiärer Beistand
  • Betreuung, Beschäftigung oder Beratung durch Lebenshilfe Lippstadt e. V.

Beschreibung

Die Stiftung Lebenshilfe Lippstadt unterstützt Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen in Nordrhein-Westfalen durch direkte finanzielle Zuschüsse. Förderberechtigt sind Privatpersonen, die sich in wirtschaftlich schwieriger Lage befinden, keinen ausreichenden familiären Beistand haben und in Einrichtungen der Lebenshilfe Lippstadt e. V. betreut, beschäftigt oder beraten werden. Gefördert werden insbesondere therapeutische Hilfsmittel, Möbel für eine selbständige Wohnform sowie Ferienmaßnahmen, um Teilhabe sowie Selbstständigkeit nachhaltig zu stärken. Anträge können fortlaufend gestellt werden, sodass eine kurzfristige Hilfe in akuten Notlagen möglich ist.

Ziel der Förderung ist es, die Lebensqualität und Teilhabechancen benachteiligter Personen zu verbessern und individuelle Bedürfnisse passgenau zu erfüllen. Voraussetzung für eine Zuwendung ist der Nachweis der Behinderung, der wirtschaftlich schwierigen Situation sowie des fehlenden familiären Rückhalts. Zudem muss eine Betreuung, Beschäftigung oder Beratung durch die Lebenshilfe Lippstadt e. V. nachgewiesen werden. Durch den ungeschmälerten Erhalt des Stiftungskapitals werden die Zinserträge dauerhaft der Zweckbestimmung zugeführt. Die unkomplizierte Antragsstellung ohne feste Fristen ermöglicht eine flexible und bedarfsgerechte Unterstützung. Interessierte können sich jederzeit über die Satzung und Förderkriterien informieren und einen Antrag bei der Stiftung einreichen, um ihre individuellen Projekte und Maßnahmen zu realisieren.

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