Förderung der Stiftung Lebenshilfe Pforzheim und Enzkreis
Die Stiftung Lebenshilfe Pforzheim und Enzkreis gewährt laufend Zuschüsse für inklusive Projekte, Freizeit- und Teilhabeangebote sowie Anschaffungen und Umbaumaßnahmen zugunsten von Menschen mit Behinderungen im Enzkreis und der Region Pforzheim.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung von Maßnahmen zur Unterstützung, Bildung, Betreuung, Teilhabe, Freizeitgestaltung, Wohnung und Arbeitsplatzschaffung sowie Infrastruktur- und Umbau- bzw. Anschaffungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen.
Förderfähige Ausgaben
- Anschaffungen
- Umbaumaßnahmen
- Freizeitangebote
- Bildungs- und Betreuungsmaßnahmen
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
- Privatpersonen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Projekt muss Menschen mit Behinderungen zugutekommen
- Projektstandort im Enzkreis oder Pforzheim
Beschreibung
Die Stiftung Lebenshilfe Pforzheim und Enzkreis fördert fortlaufend gemeinnützige Projekte und Maßnahmen im Enzkreis sowie in Pforzheim. Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen, öffentliche Einrichtungen, Interessenverbände, Vereine und Privatpersonen, die inklusive Angebote oder Infrastrukturvorhaben für Menschen mit Behinderungen realisieren. Themenfelder umfassen Soziales, Bildung, Wohnungsbau & Modernisierung, Arbeit & Ausbildung sowie Infrastruktur & Städtebau. Als Förderart wird ein direkter Zuschuss gewährt, der sowohl Anschaffungen als auch Umbaumaßnahmen, Freizeit- und Teilhabeangebote sowie Bildungs- und Betreuungsmaßnahmen unterstützt. Eine Antragstellung ist laufend möglich, sodass Initiativen ohne feste Frist projektbezogene Fördergelder beantragen können.
Das Förderziel liegt in der Schaffung und Erhaltung barrierefreier Wohn- und Arbeitsplätze, der finanziellen Unterstützung von Teilhabeaktivitäten und der Umsetzung von Bau- und Umbauvorhaben zugunsten von Menschen mit Behinderungen. Interessant ist die Förderung insbesondere für Träger und Initiativen, die inklusive Spielplätze, Wohngemeinschaften, Freizeit- oder Bildungsangebote umsetzen. Zuwendungsvoraussetzungen sind, dass das Vorhaben unmittelbar Menschen mit Behinderungen zugutekommt und im Enzkreis oder in Pforzheim verortet ist. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen neben baulichen Umbaumaßnahmen und Anschaffungen auch Programme für Freizeitgestaltung, Betreuung und Qualifizierung.
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