Förderung der Stiftung Lulu und Robert Bartholomay
Die Stiftung Lulu und Robert Bartholomay unterstützt schnell und unbürokratisch sozial hilfsbedürftige Kinder und Jugendliche bis 21, Studierende bis 27 sowie ältere Menschen ab 60 Jahren in Hamburg. Auch gemeinnützige und öffentliche Einrichtungen können für konkrete Vorhaben kleinere Zuwendungen erhalten.
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Förderkriterien
Förderziel
Förderung und finanzielle Unterstützung von bedürftigen und in Not geratenen Kindern und Jugendlichen bis 21 Jahre, Studierenden bis 27 Jahre sowie älteren Menschen ab 60 Jahre im regionalen Schwerpunkt Hamburg. Darüber hinaus Förderung gemeinnützig organisierter Kindergärten, Alten- und Pflegeheime, Studentenwohnheime sowie weiterer Körperschaften öffentlichen Rechts für konkrete Vorhaben.
Antragsberechtigt
- Privatpersonen
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz in Hamburg oder Tätigkeit in Hamburg
- Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre (ab 16 Jahre mit Schulbescheinigung)
- Studierende bis 27 Jahre
- Ältere Menschen ab 60 Jahre
- Einrichtung muss gemeinnützig oder öffentlich-rechtlich sein
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular
- Einkommensnachweise (z. B. Sozialhilfebescheid, Gehaltsabrechnung)
- Schulbescheinigung ab 16 Jahren
- Meldebestätigung der zuständigen Behörde
- Befürwortung einer Institution aus dem Jugendhilfe- oder Sozialbereich
Bewertungskriterien
- Dringlichkeit des Bedarfs
- Nachweis der Bedürftigkeit
- Konkretisierung des Vorhabens
- Engagement der Repräsentanten (bei Einrichtungen)
Beschreibung
Die Stiftung Lulu und Robert Bartholomay fördert bedürftige und in Not geratene Personengruppen in Hamburg mit unbürokratischen Zuschüssen. Im Fokus stehen sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre (ab 16 Jahren mit gültiger Schulbescheinigung), Studierende bis zum 27. Lebensjahr sowie ältere Menschen ab 60 Jahren. Zusätzlich werden gemeinnützige und öffentlich-rechtlich organisierte Einrichtungen, etwa Kindergärten, Alten- und Pflegeheime oder Studentenwohnheime, bei der Umsetzung konkreter Vorhaben unterstützt. Die zeitnahe Bewilligung soll sicherstellen, dass die Mittel dort ankommen, wo sie am dringendsten benötigt werden. Dabei spielen die Dringlichkeit des Bedarfs, der Nachweis der finanziellen Bedürftigkeit und die Klarheit des Projektvorhabens eine zentrale Rolle.
Einreichungen sind jederzeit möglich und erfolgen schriftlich per Post oder E-Mail unter Verwendung des offiziellen Antragsformulars. Als Nachweise dienen Einkommensunterlagen (z. B. Sozialhilfebescheid, Gehaltsabrechnung), eine Meldebestätigung, Schulbescheinigung ab 16 Jahren sowie eine Befürwortung durch eine Institution aus dem Jugendhilfe- oder Sozialbereich. Für Einrichtungen zählt zudem das Engagement der Repräsentant:innen zu den Bewertungskriterien. Der Zuwendungsrahmen richtet sich nach dem individuellen Bedarf und der konkreten Projektplanung. Durch diese fortlaufende Vergabepraxis trägt die Stiftung dazu bei, soziale Teilhabe zu stärken und nachhaltige Hilfeleistungen für alle Förderzielgruppen in Hamburg zu ermöglichen.
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