Förderung der Stiftung Menschen in Not – Caritas-Stiftung im Bistum Trier
Caritative Hilfe für Menschen in akuten Notlagen sowie Projekte sozialer Arbeit im Bistum Trier. Anträge jederzeit möglich über kirchliche und caritative Träger.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Stiftung unterstützt bedürftige Personen in Notlagen und fördert Maßnahmen und Projekte sozialer Arbeit im Bistum Trier gemäß ihrem Satzungszweck.
Förderfähige Ausgaben
- Personal- und Sachkosten
- Aufwandsentschädigungen und Fortbildungskosten
- Investitionsaufwendungen
- Projektkosten
Nicht förderfähige Ausgaben
- Verluste entgeltfinanzierter sozialer Einrichtungen
- Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe
- Vermögensverwaltung
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Antragstellung über Caritasverbände oder katholische Dienststellen im Bistum Trier
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Schriftlicher Förderantrag
- Konzept der Maßnahme
- Finanzierungsplan
- Nachweis der Gesamtfinanzierung
Bewertungskriterien
- Aussicht auf Erfolg und Wirksamkeit
- Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit
- Hilfe zur Selbsthilfe
- Eigenanteil des Destinatärs
Beschreibung
Die Förderung durch die Stiftung Menschen in Not – Caritas-Stiftung im Bistum Trier richtet sich an kirchliche und caritative Einrichtungen im Rheinland-Pfalz und Saarland. Träger:innen mit gemeinnützigem Status, wie Caritasverbände, Kirchengemeinden und weitere katholische Institutionen, können jederzeit Zuschussanträge stellen. Im Fokus stehen caritative Einzelfallhilfen für Menschen in akuten Notlagen sowie Projekte sozialer Arbeit in den Themenfeldern Soziales, Gesundheit, Kinder und Jugendliche, Migration sowie Arbeit & Soziales. Gefördert werden sowohl Personal- und Sachkosten als auch Aufwandsentschädigungen und Fortbildungskosten der Ehrenamtlichen, Investitionsaufwendungen für abgeschreibungsfähige Anlagegüter und projektbezogene Ausgaben. Nicht berücksichtigt werden Verluste entgeltfinanzierter Einrichtungen, wirtschaftliche Geschäftsbetriebe und Vermögensverwaltungen.
Für die Antragstellung ist ein schriftlicher Förderantrag über eine zuständige Caritas- oder kirchliche Dienststelle im Bistum Trier erforderlich. Dem Antrag sind ein Konzept der Maßnahme, ein detaillierter Finanzierungsplan sowie der Nachweis der Gesamtfinanzierung beizufügen. Bei der Entscheidung spielen Wirtschaftlichkeit, Aussicht auf Erfolg, Hilfe zur Selbsthilfe und der Eigenanteil der Antragstellenden eine zentrale Rolle. Die Mittelvergabe erfolgt ohne Rechtsanspruch und ist an die Verfügbarkeit der Stiftungsmittel gebunden. Ein Verwendungsnachweis ist nach Abschluss der Förderung vorzulegen. Die Stiftung legt besonderen Wert auf transparente und sparsamen Mitteleinsatz sowie die nachhaltige Wirkung der geförderten Maßnahmen. Interessierte Einrichtungen finden alle notwendigen Förderrichtlinien und Antragsunterlagen übersichtlich bei den kirchlichen Fachberatungen im Bistum Trier.
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