Förderung der Stiftung Oberbalzheim (Imre Freiherr von Palm’sche Stiftung)
Die Imre Freiherr von Palm’schen Stiftung Oberbalzheim fördert laufend gemeinnützige Projekte und Vorhaben zum Wohle der im früheren Gemeindegebiet Oberbalzheim ansässigen Bevölkerung in vielfältigen Bereichen.
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Förderkriterien
Förderziel
Die Stiftung hat den Zweck, dem allgemeinen Besten der im früheren Gemeindegebiet Oberbalzheim ansässigen Bevölkerung auf materiellem, geistigem und sittlichem Gebiet zusätzlich zu den kommunalen Aufgaben zu dienen. Sie unterstützt zur Zweckverwirklichung insbesondere Jugend- und Altenhilfe, Bildung, Kunst und Kultur, Heimatpflege, Gesundheitswesen, Sport, Umwelt- und Denkmalschutz sowie mildtätige Zwecke und kann auch andere gemeinnützige Organisationen und Einrichtungen fördern.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Privatpersonen
- Öffentliche Einrichtungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Wohnsitz oder Sitz im früheren Gemeindegebiet Oberbalzheim
- Verfolgung gemeinnütziger Zwecke im Sinne der Stiftungssatzung
Bewertungskriterien
- Übereinstimmung mit Stiftungszweck
- Gemeinnützigkeit bzw. Wohlfahrtsbeitrag
- Bedürftigkeit des Vorhabens
Beschreibung
Die Imre Freiherr von Palm’sche Stiftung Oberbalzheim unterstützt fortlaufend gemeinnützige Projekte und Initiativen im früheren Gemeindegebiet Oberbalzheim. Mit einem breiten Förderspektrum, das von Jugend- und Altenhilfe über Bildung, Kunst und Kultur bis hin zu Umwelt- und Denkmalschutz reicht, trägt die Stiftung dazu bei, das materielle, geistige und sittliche Wohlergehen der örtlichen Bevölkerung zu stärken. Zusätzlich umfasst das Engagement den Bereich Gesundheit, Katastrophenschutz, Sport, Energieeffizienz, Klimaschutz sowie den Bau und Erhalt von Infrastruktur- und Denkmalschutzprojekten. Als Zuschussgeberin fördert die Stiftung sowohl Privatpersonen als auch Vereine, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Einrichtungen, deren Vorhaben den Stiftungszwecken entsprechen. Ein Rechtsanspruch auf Mittel besteht nicht, sodass jede Förderung im Rahmen der verfügbaren Finanzmittel entschieden wird.
Die Antragstellenden benötigen ihren Wohnsitz beziehungsweise Sitz im früheren Gemeindegebiet Oberbalzheim und verfolgen gemeinnützige Ziele gemäß der Stiftungssatzung. Beiträge werden nach Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck, dem erwarteten Wohlfahrtsbeitrag und der Bedürftigkeit des Projekts bewertet. Anträge können jederzeit eingereicht werden, wodurch eine flexible Planung von Maßnahmen möglich wird. Durch diese kontinuierlich offene Fördermöglichkeit unterstützt die Stiftung Oberbalzheim nachhaltig lokale Aktivitäten in den Bereichen Bildung, Sozialwesen, Kultur und Umwelt. Damit leistet sie einen wertvollen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität und zur Stärkung des Gemeinschaftsgefühls in der Region.
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