Zuschuss

Förderung der Stiftung Rückhalt (Einzelhilfen & Projektförderung)

Die Stiftung Rückhalt fördert Menschen mit Behinderungen im Saarland durch Einzelhilfen (Herzenswünsche, Notlagenhilfe, ggf. Darlehen) sowie Projektförderung zur sozialen Eingliederung. Anträge jederzeit formlos per E-Mail oder Post möglich.

Soziales

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Saarland
Fördersumme: Bis 2.000 €

Förderziel

Förderung von Menschen mit Behinderungen im Saarland zur Erfüllung von Herzenswünschen, zur Unterstützung in Notlagen und zur sozialen Eingliederung durch Einzelhilfen und Projektförderung.

Förderfähige Ausgaben

  • Herzenswünsche (z. B. Musikinstrumente, Reisen)
  • Notlagenhilfe
  • Darlehen zur Überbrückung
  • Projektkosten sozialer Eingliederung

Nicht förderfähige Ausgaben

  • Anschaffung von Fahrzeugen

Antragsberechtigt

  • Privatpersonen
  • Gemeinnützige Organisationen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Wohnsitz im Saarland
  • Nachweis der Bedürftigkeit bzw. finanziellen Situation
  • Eigeninitiative und Einsatz angemessener Eigenmittel
  • Projekt oder Hilfe darf nicht bereits durch öffentliche Stellen oder Krankenkassen gefördert werden

Benötigte Dokumente zur Bewerbung

  1. Angaben zum Antragsteller (Name, Funktion/Institution, Anschrift, Telefon, E-Mail)
  2. Projekttitel
  3. Projektbeschreibung
  4. Erläuterung, inwieweit Förderkriterien erfüllt werden
  5. Beantragtes Fördergeld
  6. Beschreibung der finanziellen Situation
  7. Angebotskopien
  8. Ablehnungsschreiben anderer Förderstellen

Bewertungskriterien

  • Wohnsitz im Saarland
  • Nachweis der Bedürftigkeit
  • Eigeninitiative und Einsatz angemessener Eigenmittel
  • Ausschluss, wenn öffentliche Förderung möglich ist

Beschreibung

Die Stiftung Rückhalt unterstützt Menschen mit körperlichen und mehrfachen Behinderungen im Saarland durch Einzelhilfen und Projektförderung mit einem Fokus auf soziale Eingliederung, Notlagenhilfe und Herzenswünsche. Förderberechtigt sind sowohl Privatpersonen als auch gemeinnützige Organisationen, die ihren Wohnsitz oder Sitz im Saarland nachweisen. Als Zuschussgeberin gewährt die Stiftung finanzielle Zuwendungen bis zu 2.000 € pro Einzelfall oder Projekt und legt besonderen Wert auf Eigeninitiative sowie den Einsatz angemessener Eigenmittel. Gefördert werden beispielsweise Anschaffungen von Musikinstrumenten, Reisevorhaben oder Darlehen zur Überbrückung finanzieller Engpässe. Fahrzeuganschaffungen sind ausgeschlossen. Die kontinuierliche Förderrichtlinie ermöglicht jederzeitige Antragsstellungen, wodurch schnelle und unbürokratische Hilfe gewährleistet wird.

Für die Bewilligung gelten klare Kriterien: Der Nachweis der Bedürftigkeit bzw. finanziellen Situation, die Vorlage eines Finanzierungsplans ohne Darlehensanteil und der Ausschluss bereits öffentlich geförderter Inhalte sind Voraussetzung. Antragstellende reichen formlos eine Skizze mit Angaben zur Person oder Institution, zum Projekttitel, einer Beschreibung des Vorhabens sowie einer Erläuterung, inwiefern die Förderkriterien erfüllt werden, ein. Angebotskopien und gegebenenfalls Ablehnungsbescheide anderer Stellen ergänzen den Antrag. Die Entscheidung trifft der Vorstand in turnusmäßigen Sitzungen – in der Regel im Februar, Juni und Oktober –, wobei Zuwendungen nur bewilligt werden, wenn keine alternativen Förderquellen bestehen. Diese transparente Förderpraxis sichert eine gerechte Verteilung der Mittel und leistet einen wertvollen Beitrag zur Teilhabe und Lebensqualität der Förderzielgruppe.

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