Zuschuss

Förderung der Stiftung Samariter für Ulm

Die Stiftung Samariter für Ulm fördert die freie Wohlfahrtspflege in den Bereichen Jugend- und Altenpflege, Behindertenhilfe sowie Rettungsdienst im Gebiet Ulm, Alb-Donau-Kreis und Landkreis Heidenheim. Anträge sind jederzeit möglich.

Soziales Gesundheit Katastrophenschutz

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Zweck der Stiftung ist die Förderung der freien Wohlfahrtspflege, insbesondere auf den Gebieten der Jugend- und Altenpflege, der Behindertenhilfe sowie der Hilfeleistung für die Bevölkerung (Rettungsdienst) im Bereich der Stadt Ulm, des Alb-Donau-Kreises und des Landkreises Heidenheim.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Tätigkeit in der freien Wohlfahrtspflege
  • Sitz in Ulm, Alb-Donau-Kreis oder Landkreis Heidenheim
  • Gemeinnützigkeit

Beschreibung

Die Stiftung Samariter für Ulm unterstützt gezielt die freie Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg, insbesondere in den Bereichen Jugend- und Altenpflege, Behindertenhilfe sowie Rettungsdienst und Katastrophenschutz im Gebiet Ulm, Alb-Donau-Kreis und Landkreis Heidenheim. Durch finanzielle Zuschüsse fördert die Stiftung gemeinnützige Einrichtungen und Projekte, die sich der Unterstützung von Kindern, Jugendlichen, älteren Menschen und Menschen mit Behinderung widmen sowie der unmittelbaren Hilfeleistung für die Bevölkerung dienen. Die Mittel können darüber hinaus in Form zinsloser oder zinsvergünstigter Darlehen für gemeinnützige Untergliederungen des Arbeiter-Samariter-Bundes eingesetzt werden. Ziel ist eine nachhaltige Stärkung der lokalen Strukturen im Sozial- und Gesundheitswesen, um qualifizierte Angebote flächendeckend zu gewährleisten.

Förderberechtigt sind alle als gemeinnützig anerkannten Organisationen, die ihren Sitz oder ihre Tätigkeit im Fördergebiet haben und im Sinne der Satzung der Stiftung bürgerlichen Rechts aktiv sind. Zu den Voraussetzungen zählen die nachgewiesene Gemeinnützigkeit, eine Tätigkeit in der freien Wohlfahrtspflege sowie der Bezug zum Sozial- und Rettungsdienst. Anträge können jederzeit gestellt werden, ohne feste Fristen oder laufende Ausschreibungszeiträume. Die Antragsunterlagen müssen Auskunft über den Projektgegenstand, die erwarteten Kosten und den konkreten Nutzen für die Zielgruppen geben. Eine Prüfung durch den Stiftungsrat sichert eine transparente Mittelvergabe gemäß den satzungsgemäßen Vorgaben. Gemeinnützige Träger profitieren so flexibel von einer kontinuierlichen Förderung sozialer Initiativen und rettungsdienstlicher Angebote.

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