Zuschuss

Förderung der Stiftung Solidarität am Ort

Die Stiftung „Solidarität am Ort“ fördert kirchlich-diakonische und bürgerschaftliche Projekte in der Stadt Ravensburg und ihren Teilorten. Unterstützung erhalten Initiativen, die Familien, kranke, alte und alleinstehende Menschen im Lebensalltag begleiten und Vernetzung vor Ort stärken. Anträge können ganzjährig gestellt werden.

Soziales Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Fortgeschritten
Region: Baden-Württemberg
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Zweck der Stiftung ist die Förderung der Religion, der Jugend- und Altenhilfe, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe, des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Gebiet der Stadt Ravensburg mit ihren Teilorten Eschach, Schmalegg, Taldorf.

Antragsberechtigt

  • Gemeinnützige Organisationen
  • Interessenverbände und sonstige Vereine
  • Öffentliche Einrichtungen

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Tätigkeit in der Stadt Ravensburg oder ihren Teilorten
  • Gemeinnützigkeit der Antrag stellenden Organisation
  • Ausrichtung des Projekts am Stiftungszweck

Bewertungskriterien

  • Ausrichtung am Stiftungszweck
  • Regionale Verankerung
  • Vernetzung innerhalb der Gemeinde

Beschreibung

Die Stiftung Solidarität am Ort fördert kontinuierlich kirchlich-diakonische sowie bürgerschaftliche Initiativen in der Stadt Ravensburg und den Teilorten Eschach, Schmalegg und Taldorf. Gemeinnützige Organisationen, Interessenverbände, Vereine und öffentliche Einrichtungen können ganzjährig Zuschüsse beantragen, um Projekte zu realisieren, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken. Vorrangig unterstützt werden Vorhaben, die Familien im Alltag begleiten, kranke, alte oder alleinstehende Menschen betreuen und Nachbarschaftsnetzwerke schaffen. Dabei steht die regionale Verankerung im Mittelpunkt: Durch enge Kooperation mit lokalen Partner:innen und die Vernetzung innerhalb der Gemeinde werden vorhandene Ressourcen gebündelt und wirkungsvoll eingesetzt. Die Antragstellenden müssen den Stiftungszweck – Förderung von Jugend- und Altenhilfe, Erziehung, Bildung sowie mildtätigen und kirchlichen Zwecken – erfüllen, um in der Bewertung nach Ausrichtung an den Förderzielen, regionaler Verankerung und Vernetzung zu überzeugen.

Mit dem Zuschussmodell der Stiftung lassen sich Ideen verwirklichen, die das Miteinander vor Ort fördern und Hindernisse im Lebensalltag abbauen. Ob Nachbarschaftshilfe, Trauerbegleitung, Freizeitangebote für Senior:innen oder integrative Familienprojekte – die Fördermittel bieten finanzielle Planungssicherheit. Die kontinuierliche Einreichung von Förderanträgen ermöglicht eine flexible Projektentwicklung ohne starre Fristen. Interessierte Initiativgruppen und Vereine werden dazu angeregt, ihre Konzepte kreativ zu gestalten und gemeinsam mit Ehrenamtlichen neue Brücken zwischen den Generationen und sozialen Gruppen zu bauen. So leistet die Fördermaßnahme einen nachhaltigen Beitrag zu einer lebendigen Gemeinde, in der solidarisches Handeln und demokratisches Engagement Hand in Hand gehen.

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