Zuschuss

Förderung der Stiftung Stadtkirchengemeinde Hameln

Die Stiftung Stadtkirchengemeinde Hameln fördert die kirchliche Arbeit der Ev.-luth. Stadtkirchengemeinde Hameln, insbesondere Kinder- und Jugendarbeit, diakonische Aufgaben, Kirchenmusik sowie die Unterhaltung des Münsters. Zustiftungen und Spenden sind jederzeit möglich.

Kinder und Jugendliche Soziales Musik Bauten und Denkmalschutz Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt/Demokratie

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Förderkriterien

Bewerbungsfrist: Fortlaufend
Bewerbungslevel: Einfach
Region: Niedersachsen
Nur für gemeinnützige Organisationen

Förderziel

Die Stiftung will die kirchliche Arbeit der Ev.-luth. Stadtkirchengemeinde Hameln fördern. Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Verwendung der Vermögenserträge für die Gemeindearbeit zugunsten von Kindern und Jugendlichen, den diakonischen Auftrag der Kirchengemeinde, die Kirchenmusik und die Unterhaltung des Münsters.

Antragsberechtigt

  • Öffentliche Einrichtungen
  • Gemeinnützige Organisationen

Beschreibung

Die Förderung der Stiftung Stadtkirchengemeinde Hameln unterstützt engagierte Projekte der Ev.-luth. Stadtkirchengemeinde in Niedersachsen, die sich auf die Bereiche Kinder und Jugendliche, diakonische Angebote sowie Kirchenmusik und den Erhalt des historischen Münsters konzentrieren. Öffentliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen können jederzeit Zuschussanträge einreichen, da fortlaufende Fördermöglichkeiten bestehen. Die Stiftung verwirklicht ihren Zweck durch die Verwendung der Vermögenserträge zugunsten der Gemeindearbeit, um einen nachhaltigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur Stärkung demokratischer Werte zu leisten. Zustiftungen und Spenden sind jederzeit möglich und bieten steuerliche Vorteile, da sie vollständig absetzungsfähig sind.

Gefördert werden sowohl Bildungs- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche als auch diakonische Maßnahmen, die bedürftige Menschen vor Ort begleiten. Außerdem werden kirchenmusikalische Veranstaltungen unterstützt und Mittel für die laufende Unterhaltung sowie denkmalgerechte Sanierung des Münsters bereitgestellt. Antragsberechtigt sind ausschließlich öffentliche und gemeinnützige Träger, die sich mit ihren Vorhaben an den Stiftungszielen orientieren. Die unbürokratische Vergabe von Zuschüssen ermöglicht eine zügige Umsetzung geplanter Projekte und trägt dazu bei, das kulturelle Erbe der Stadtkirchengemeinde langfristig zu bewahren. Interessierte Akteur:innen finden weiterführende Informationen direkt bei der Stiftung und können durch eine Zustiftung das Grundkapital stärken, um zukünftige Förderungen noch wirkungsvoller zu gestalten.

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