Förderung der Stiftung Teutonia Lippstadt 08
Fortlaufende Förderung des Jugendsports in Lippstadt durch die Stiftung Teutonia Lippstadt 08 mit Fokus auf Nachhaltigkeit und Jugendhilfe.
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Förderkriterien
Förderziel
Zweck der Stiftung Teutonia Lippstadt 08 ist die Förderung des Jugendsports in Lippstadt, insbesondere durch Unterstützung der Jugendabteilungen des Lippstädter Spielvereins Teutonia 08 e.V. und des Spielvereins Lippstadt e.V., die Durchführung sportlicher Veranstaltungen sowie die Bereitstellung von Räumen für steuerbegünstigte Zwecke. Ein besonderes Anliegen ist es, Kindern und Jugendlichen in entscheidenden Lebensphasen Orientierung zu geben und Projekte mit Nachhaltigkeitsbezug zu fördern.
Antragsberechtigt
- Gemeinnützige Organisationen
- Öffentliche Einrichtungen
- Interessenverbände und sonstige Vereine
Zuwendungsvoraussetzungen
- Sitz im Stadtgebiet Lippstadt
- Übereinstimmung mit dem Stiftungszweck
Benötigte Dokumente zur Bewerbung
- Antragsformular (PDF)
- Projektbeschreibung (max. 1 DIN A4-Seite)
- Kostenaufstellung
Bewertungskriterien
- Erfüllung des Stiftungszwecks
- Nachhaltigkeit der Projekte
Beschreibung
Die Stiftung Teutonia Lippstadt 08 fördert fortlaufend den Jugendsport im Stadtgebiet Lippstadt und richtet sich ausschließlich an gemeinnützige Institutionen. Schwerpunkt der Zuschüsse ist die Stärkung der Jugendabteilungen des Lippstädter Spielvereins Teutonia 08 e.V. und des Spielvereins Lippstadt e.V., die Ausrichtung sportlicher Veranstaltungen sowie die Bereitstellung von Räumlichkeiten für steuerbegünstigte Zwecke. Ein besonderes Anliegen ist die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in entscheidenden Lebensphasen und die Förderung von Projekten mit Nachhaltigkeitsbezug. Die Vergabe der Mittel erfolgt im Themenfeld Kinder und Jugendliche, Soziales, Sport, Arbeit & Soziales sowie Kultur & Medien und setzt einen nachhaltigen sowie sozialen Mehrwert voraus. Das Fördergebiet erstreckt sich auf Nordrhein-Westfalen, wobei die Zuschüsse als finanzielle Zuwendungen gewährt werden.
Für die Antragstellung sind Antragsteller:innen verpflichtet, ihren Sitz im Stadtgebiet Lippstadt nachzuweisen und die Projektziele mit dem Stiftungszweck in Einklang zu bringen. Bewertet werden insbesondere die Erfüllung des Stiftungszwecks sowie die Nachhaltigkeit der Vorhaben. Zur Bewerbung sind folgende Unterlagen erforderlich: ausgefülltes Antragsformular (PDF), Projektbeschreibung (maximal eine DIN-A4-Seite) und eine detaillierte Kostenaufstellung. Da es sich um eine fortlaufende Förderung handelt, sind Anträge jederzeit möglich; die Entscheidungen erfolgen in der Reihenfolge ihres Eingangs. Projekte mit langfristiger Perspektive und wirkungsvoller Jugendarbeit erhalten besondere Berücksichtigung.
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